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4) im Maͤrkischen Wahlbezirk:
a) den zu Virilstimmen berechtigten Städten
b
Iserlohn ... ........... . ..... .. ..... ...
Dortmund .. ... . . . . . . . . . 1
Soest und Lippstadt dergestalt mit einander
Transport 9 Abgeordn.
1 Abgeordn.
wechselnd, daß erstere zwei Landtage und
1
Lippstadt den dritten beschickt ...........
Hagen, Altena und Schwelm, mit einander
wechselnnnnd . .. 1
den Stadten Unna, Herdecke, Bochum,
Hörde, Lünen, Schwerte, Westhofen, Bre-
ckerfeldt, Lüdenscheid, Plettenberg, Neuen-
rade, Hattingen, Camen, Werl, Menden,
Limburg, Witten
5) im ösilich Münsterschen Wahlbezirk:
a) den zu Virilstimmen berechtigten Städten
Münster.
Warendorf und Bochold dergestalt wechselnd,
daß erstere zwei Landtage und letztere den
dritten beschict.....
5) den Städten Ahlen, Beckum, Olde, Werne,
Sendenhorst, Lüdinghausen, Telgte, Ibben-
bühren, Lengerich, Tecklenburg
6) im westlich Munsterschen Wahlbezirke:
a) den zu Virilstimmen berechtigten Städten
Recklingshausen, Dorsten, Nheine, Coesfeld
und Stadt-Lohn, unter einander wechselnd.
b) den Städten Dülmen, Steinfurth, Ahaus,
Vreden, Borken, Anholt, Gronau, Horstmar,
Billerbeck, Halteen
1 -
5
2 Abgeordn.
1
1 -
4
1Abgeordn.
1
2 —
Zusammen 20 Abgeordn.
C. Dem Stande der Landgemeinden:
t) im Minden-Ravensbergschen Wahlbezirk:
a) dem