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Gewicht Abgabensaͤtze se Te
Benennung der Gegenstände. oder beim ann
6 A . Eingong. IAusgang ewicht:
— nab S#l. Sge. Ser. Pfund.
2) Bugsprieten oder Spiren 1 Stück J—
3) Blöcke oder Balken von hartem Holz4 1 Stück— 5 - -
4) Balkben von Kienen= oder Tanmenhoh. ...... lStück.-1——
5) Bohlen, Bretter, Latten, Faßholz (Dauben),
Bandsiöcke, Stangen, Faschinen, Pfahlholz,
Flechtweiden rc. . . . . ... .. ........ . . . . . ... 1 Schifslan.5
) Holzborke oder Lohe von Eichen und Birken,
desgleichen Holzkohlhen 1 Zentn.frei———
4) Holzasche .. . . .. 1 Zentn. frei/ —10
e) Hoͤlzerne Hausgeräthe (Meubles), und andere
Tischler-, Drechsler= und Böttcherwaaren, welche
gebeizt, gefärbt, lackirt oder polirt sind, auch feine
Korbflechtenwaaren 1 Zentn.—-11
1) Ganz feine Holzwaaren, wie grobe kurze Waaren.
6) Gepolsierte Meubles, wie grobe Sattlerwaaren.
h) Grobe Böttcherwaaren, gebrauchte, ohne eiserne
Reisen . . . . . . 1 Zentn.—5
Anmerk. Grobe Bértcher= und Drechsler-, Korb-
flechter-, Tischler= und alle rohe oder bloß gehobelte
Holzwaaren, Wagnerarbeiten und Maschinen von Holz
tragen die allgemeine Eingangsabgabe.
13| Hopofen 1 Zentn1—
11Instrumente, mustkalische, mechanische, mathe-
matische, optische, astronomische, chirurgische. Zentn0———18
15| Kalender,
a) die für's Inland bestimmt sind, werden nach den,
der Stempelabgabe halber gegebenen, besondern
Vorschriften behandelt;
b) die durchgeführt werden, tragen die allgemeine
Abgabe von 10 Sgr. für den Zentner. Der
Wiederausgang muß nachgewiesen werden.
10 Kalk und Gips, gebrannter . .. 3gane — 51-
17 Karden oder Weberdistll 1 Zentn.|frei ——
18Kleider, fertige neue, desgleichen getragene Klei-
der und getragene Wäsche, beide letztere, wenn ·
sie zum Verkauf eingehen «.......... 13entn.100——.— —tsz HERR
Isokgmigiszz(--1N».19.—1097.) Bb 19. Kupfer