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Vorstehende Erklärung wird, nachdem solche gegen eine übereinsiimmende,
von dem Königlich-Sckhchsischen Kabinetsminister und Staats-Sekretair Grafen
von Einsiedel unterm 3ten November 1827. vollzogene, Erklrung ausge-
tauscht worden ist, unter Beziehung auf die Allerhöchste Kabinetsorder vom
10ten August 1827. (diesjährige Gesetzsammlung No. 17., Seite 123.) hier-
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 12ten November 1827.
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten.
v. Schönberg.
(No 1106.)