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keit, womit hier jedem Fremden der freie Gebrauch einer
mit mehr als koͤniglichen Kosten gesammelten Bibliothek
gestattet wird. Der Vater unsers Herrn Jesu Christi segne
auch diesen geringen Beitrag zu Aufklaͤrung der Wahrheit!
Goͤttingen, den 6. September 1776.
g. 1.
Zwischen die beruͤhmte Kirchenversammlung von Sardika
im Jahr 347 *) und die von Constantinopel im Jabr
381 faͤllt eine Synode zu Laodicea in Phrygien, von der
man noch eine ziemliche Menge Schluͤsse hat. Geschichte
und Zeitrechnung dieser Kirchenversammlung sind aͤußerst ungewiß.
Baronius setzt sie noch vor die Nicänische, und
wenn freilich seiner Meinung nichts entgegen stunde, als
daß die Photinianer im siebenten Canon desselben schon vorkommen,
so wäre dieser Zweifel gering, weil noch nicht
ausgemacht ist, ob nicht der Name Photinianer Zusatz einer
spärern Hand sey *5). Aber man darf nur die Schlüsse
selbst ansehen, um sich zu überzeugen, daß sie das Werk
eines spätern Zeitalters sind. Eine Kirche, die noch kaum
erst den schrecklichsten Verfolgungen entrissen worden, und
— N) Dieses Jahr setzen die Ballerini in ihrer Abhandl. de aniiquis
canonum collectionibus in dem dritten Cbeil ihrer
Ausgabe der Werke Leo des Großen. S. 21. Herr Conssstorialrath
Walch seht in der Geschichte der Kirchenversammlungen,
S. 175 das Jahr 344, und zeigt S. 178, daß das
Jahr dieser Versammlung eine der vielen Streitfragen sev,
die bei dieser Spnode mehr als leicht bei irgend einer andern
erregt werden.
) s. Herrn Consistorialrath Walch's Geschichte der Kirchen.
S. 214. Anm. 2.