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Gesetz-Sammlunsg
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staagten.
— No. 13. —
(No. 1078.) Vcrordnung zur näheren Bestimmung des Art. 5. Buchst. a. der Deklaration
vom 29sten Mai 1816., wegen Regulirung der gutsherrlichen und bducrlichen
Verhältnisse in der Anwendung auf die Gärtner und andere Besitzer
geringer Rustikalstellen in Oberschlesien u. s. w. Vom 13ten Juli 1827.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von
Preußen ꝛ. ꝛc.
Da die Bestimmungen des Artikels 5. Buchstabe a. der Deklaration vom
29sten Mai 1816., wegen Regulirung der gursherrlich -bauerlichen Verhältnisse,
in der Anwendung auf die ganz eigenrhümlichen und abweichenden Rechtsverhältnisse
der sogenannten Gärtner und anderer Besitzer geringer Rustikalstellen
in dem größten Theile von Oderschlesien hauptsächlich in dem Betracht, weil
auf dergleichen sonst nicht spannfähigen Stellen, wegen der dort sehr allgemein
Statt findenden Gelegenheit zum Nebenverdienst, dennoch Zugvieh gehalten
wird, sich nicht als zureichend bewährt haben, um den Gutsherrschaften, Unserer
Absicht gemäß, die zur Erhaltung ihrer Wirthschafren erforderlichen Handarbeiter,
und eine genügende Entschädigung für die mit Werleihung des Eigenthums
verbundene Ablösung der bisherigen Leistungen zu sichern; so verordnen
Wir, nach Anhdrung Unserer getreuen Stände von Schlesien, auf den Bericht
Unseres Staatsministeriums, und nach erfordertem Gutachten Unseres Staatsraths,
wie folget:
. 1.
In denjenigen Landestheilen, welche zum Bezirk der oberschlesischen Landschaft
gehören, mit Einschluß des Ujester Halt und des Kreutzburger Kreises,
soll von jetzt an, die im Artikel 53. Buchstabe a. der Deklaration vom 29sten
Mai 1816. ertheilte Vorschrist, wann eine Stelle im Gegensatz zu einem Dienst-Etablissement
für eine Ackernahrung zu halten sey, nicht mehr angewendet
werden.
§. 2.
Es sollen vielmehr alle in der siebenten Abtheilung des Katasters eingetragene
Stellen, sie mögen daselbst als Gärtner, Dreschgärtner, oder sonst mit
Jabrgang 1877. No. 13.— (No. 1078 — 10;9) P einer
(Ausgegeben zu Berlin den 31sten Juli 1827.)