Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1827. (18)

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No. 1081.) Allerhschste Kabinetsorder vom 126en Juli 1827., enthaltend die Bestätigung 
des, von der General-Versammlung der Mltionalre der rikterschaftlichen Privat- 
Bank in Pommem zu F. 36. der Statuten gefaßten Beschlusses, nach 
welchem auch Gutebesitzer von Neuvorpommern als Mitglieder der Societät 
zugelassen werden sollen, wenn gleich noch kein Hypothekenbuch von chren 
Gäütern angelegt ist. 
B. den in Ihrem Berichte vom 9ten v. M. angezeigten Verhdlktnissen, will 
Ich den, von der letzten General-Versammlung der Aktionaire der ritterschaft- 
lichen Privatbank in Pommern zu F. 36. der Statuten gefaßten Beschluß, nach 
welchem auch Gutsbesitzer von Neuvorpommern als Mitglieder der Societakt 
zugelassen werden sollen, wenn gleich noch kein Hypothekenbuch von ihren Gütern 
angelegt ist, angetragenermaaßen hiermit besiätigen und Ihnen die dieserhalb 
weiter erforderlichen Verfügungen überlassen. 
Berlin, den 12ten Juli 1827. 
Friedrich Wilhelm. 
An- 
den Staatsminister von Schuckmann. 
  
[No. 1082.)