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No. 1081.) Allerhschste Kabinetsorder vom 126en Juli 1827., enthaltend die Bestätigung
des, von der General-Versammlung der Mltionalre der rikterschaftlichen Privat-
Bank in Pommem zu F. 36. der Statuten gefaßten Beschlusses, nach
welchem auch Gutebesitzer von Neuvorpommern als Mitglieder der Societät
zugelassen werden sollen, wenn gleich noch kein Hypothekenbuch von chren
Gäütern angelegt ist.
B. den in Ihrem Berichte vom 9ten v. M. angezeigten Verhdlktnissen, will
Ich den, von der letzten General-Versammlung der Aktionaire der ritterschaft-
lichen Privatbank in Pommern zu F. 36. der Statuten gefaßten Beschluß, nach
welchem auch Gutsbesitzer von Neuvorpommern als Mitglieder der Societakt
zugelassen werden sollen, wenn gleich noch kein Hypothekenbuch von ihren Gütern
angelegt ist, angetragenermaaßen hiermit besiätigen und Ihnen die dieserhalb
weiter erforderlichen Verfügungen überlassen.
Berlin, den 12ten Juli 1827.
Friedrich Wilhelm.
An-
den Staatsminister von Schuckmann.
[No. 1082.)