Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1829. (20)

— 120 — 
(No. 1216.) Allethochste Kabinetsorder vom 29sten August 1829., das Brand-Entschädi- 
gungswesen im Großherzogthum Posen aus der Periode vor dem 1sten 
Juli 1815. und dessen definitive Abwickelung betreffend. 
A-. Ihren Bericht vom 23 sten v. M. und nach Ihrem Antrage genehmige 
Ich, daß, um das Brand-Entschädigungswesen im Großherzogkhum Posen aus 
der Periode vor dem 1sten Juli 1815. zu schließen, und die Rückstände definitiv 
abzuwickeln, ein Präklussv-Verfahren eingeleitet, und die öffentliche Aufforderung 
aller derjenigen, welche aus der aufgelöseten Feuerversscherungs-Sozietät des 
ehemaligen Herzogkhums Warschau auf den Antheil des Großherzogthums Posen, 
noch unbefriedigte Entschaäbigungs-Ansprüche zu haben vermeinen, unter der Ver- 
warnung des Verlustes der, bis zum 1sten Oktober 1832. nicht liquidirten und 
durch Nachweis des rechtmäßigen Besitzes und der Wiederherstellung des ver- 
sicherten Gebaudes nicht verifizirten Forderungen, veranlaßt werde. Ich beauf- 
trage Sie, den Ober-Präsidenten v. Baumann zum Erlaß dieses Aufgebots 
zu ermächtigen und mit weiterer Instruktion zu versehen, Meine Order aber 
durch die Gesetzsammlung und die Amtsblätter der betreffenden Regierungen, 
bekannt machen zu lassen. 
Berlin, den 29sten August 1829. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den Staatsminister von Schuckmann. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.