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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
JNo. 4.—
(No. 1474.) Allerhöchste Kabinetsorder vom 7ten Februar 1829., die Modifikation der
Bestimmungen im §. 24. der Kreisordnung für die Rheinprovinzen und
Westphalen vom 13ten Juli 1827. enthaltend.
D. ½½% dem Berichte des Staatsministerii einige der ehemaligen Reichs-
Stäinde, welche die durch die Verordnung vom 3osten Mai 1820. ihnen vorbe-
haltenen Regierungsrechte ausüben, sich durch die, §. 24. der Kreisordnung
vom 13ten Juli 1827. enthaltene Bestimmung, wonach die Kreistags-Beschlüsse
ihnen vor der Ausführung, Behufs der etwa zu machenden Erinnerungen,
vorgelegt werden sollen, noch nicht hinreichend gesichert glauben, vielmehr die
Beeinträchtigung ihrer gesetz= und rezeßmäßigen Rechte von Seiten der Kreistage
befürchten: so will Ich, dem Gesuche derselben und dem Antrage des Staats-=
Ministerül gemäß, denenselben gestatten, zu den Versammlungen der Kreisstände
in denjenigen Kreisen, in welchen ihre Mediatgebiete liegen, ein Mitglied ihrer
standesherrlichen Regierungen, oder ihren Ober-Beamten, als Bevollmächtigten
abzusenden, welcher den Berathschlagungen beiwohnen kann; jedoch lediglich zu
dem Zwecke, um sich zu überzeugen, daß nichts gegen die standesherrlichen
Rechte vorgenommen werde, und gegen diejenigen Beschlüsse, durch welche er
deren Beeinträchtigung fürchtet, die den Standesherren selbst, nach §. 24. der
Kreisordnung, zustehenden Erinnerungen zu machen. Eine besondere Vorlegung
der Kreistags-Beschlüsse an diejenigen Standesherren, welche von dieser Befugniß
Gebrauch machen, ist daher fernerhin nicht erforderlich; vielmehr kann die Re-
gierung diejenigen Kreistags-Beschlüsse, gegen welche der Bevollmaächtigte nichts
erinnert hat, ohne weitere Rückfrage, bestätigen, wogegen sie, wenn Erinnerungen
gezogen werden, wegen deren Erledigung das Erforderliche verfassungsmäßig
einzuleiten hat.
Berlin, den 7ten Februar 1829.
Friedrich Wilhelm.
An das Staatsministerium.
Jahrgang 1829. — (No. 1174 — 175. D (o. 1175.)
(Ausgegeben zu Berlin den Aten April 1829.)