Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1829. (20)

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MNo. 1175.) Allerhoͤchste Kabinetsorder vom 21sten Februar 1829., die Porto-Restitutionen 
bei Sendungen in Silbergeld von 100,000 Kthlr. und darüber betreffend. 
D. nach Ihrem Bericht vom 2gsten v. M. die Ihnen durch Meine Orber 
vom 19ten März 1826. ertheilte Befugniß, für Sendungen in Silbergeld. 
bei einer jährlichen Versendungs-Summe von 25,000 Rthlr. an bis 
50,000 Rehlr. 10 Prozent, und über 50,000 Rchlr. 15 Prozent 
Erlaß am Porto bewilligen zu können, 
für außerordentliche Fädlle nicht ausreicht, so will Ich, in Berücksichtigung der 
Anträge von Handlungshausern, und um mit den benachbarten Postanstalten 
gleichen Schritt zu halten, Sie ermachtigen, 
bei einer innerhalb eines halbj4hrigen Zeitraums vorkommenden 
Versendungs = Summe, von 100,000 Rehlr. bis 200,000 Rthlr. 
25 Prozent, und über 200,000 Rthlr. 338 Prozent am Porto er- 
lassen zu dürfen. 
Berlin, den 21#ten Februar 1829. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
den General-Postmeister von Nagler. 
  
(No. 1176.)
	        
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