IV
Datum
des
Gesetzes.
Ausgegeben
zu
Berlin.
Inhalt.
No.
des
Stücks.
No.
des Gesetzes.
Seite.
7. Februar.
1829.
14. Februar.
21.Februar.
28. Februgr.
—
—
. Maͤrz.
17. Maͤrz.
21. März.
29. März.
4. April.
1829.
9. Mai.
3. Maͤrz.
4. April.
29. Mai.
9. Maie
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Allerhöchste Kabineksorder, die Modifikation der
Bestimmungen im K. 24. der Kreisordnung für
die Rheinprovinzen und Westphalen vom 13ten
Juli 1827. enthalttdodod
Allerhöchste Kabinetsorder, die Befugniß der landschaftlichen
Kredit-Institute zur Auswirkung der
gerichtlichen Subhastation bepfandbriefter Güter
betreffend. ..............
AllethöchsteKabinctsordcywomitdek.fgaupt-Fitmnz-EtatfütdasJah11829.publizictwikd.·....
Allerhoͤchste Kabinetsorder, die Porto-Restitutionen
bei Sendungen in Silbergeld von 100,000 Thaler
und darüber betreffend ...
Allerhöchste Kabinetsorder, nach welcher die §. 118.
des Gewerbe-Polizeigesetzes vom vten September
1811. enthaltene Vorschrift, daß Feldmesser
treiben befugt sind, wenn sie, nach vorgängiger
Prüfung, durch die Ober-Baudeputation von
den Regierungen angestellt worden, im ganzen
Umfange der Monarchie zur Anwendung kommen
ol.
Publikandum des dem Buch= und Kunsthändler
Wilmanns in Frankfurt am Main ertheilten
1
und Nivellirer dieses Gewerbe nur dann zu #
Privilegstt.
Allerhöchste Kabinetorder, wegen Verwürkung des
Militair-Gnadengchalts und Verlustes des Civil-Versorgungs-Scheins,
Seitens der im Civil-Dienste
angestellten und wegen Verbrechens ihres
Amtes entsetzten Invalden
Allerhöchste Kabinetsorder, nach welcher die bisherige
General-Salz-Direbtion ganz eingebhen
und die obere Leitung der Salz-Verwaltung von
der General-Direktion der Steuern mit übernommen
werden soll . .. . ..
Verordnung, die Abloͤsung der niederen und mitt—
leren Domainen--Jagden betreffend ..........
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