Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1829. (20)

IV

 

Datum
des
Gesetzes.

Ausgegeben
  zu
Berlin.

Inhalt.

No.
des
Stücks.

No.
des  Gesetzes.


Seite.

 

7.  Februar.
1829.

14.  Februar.

21.Februar.

28.  Februgr.

—
—

.  Maͤrz.

17.  Maͤrz.

21.  März.

29.  März.

 

4.  April.
1829.

9.  Mai.

3.  Maͤrz.

4.  April.

29.  Mai.

9.  Maie

 

——

Allerhöchste  Kabineksorder,  die  Modifikation  der
Bestimmungen  im  K.  24.  der  Kreisordnung  für
die  Rheinprovinzen  und  Westphalen  vom  13ten
Juli  1827.  enthalttdodod

Allerhöchste  Kabinetsorder,  die  Befugniß  der  landschaftlichen
  Kredit-Institute  zur  Auswirkung  der
gerichtlichen  Subhastation  bepfandbriefter  Güter
betreffend.  ..............

AllethöchsteKabinctsordcywomitdek.fgaupt-Fitmnz-EtatfütdasJah11829.publizictwikd.·....


Allerhoͤchste  Kabinetsorder,  die  Porto-Restitutionen
bei  Sendungen  in  Silbergeld  von  100,000  Thaler
  und  darüber  betreffend  ...

Allerhöchste  Kabinetsorder,  nach  welcher  die  §.  118.
des  Gewerbe-Polizeigesetzes  vom  vten  September
  1811.  enthaltene  Vorschrift,  daß  Feldmesser

treiben  befugt  sind,  wenn  sie,  nach  vorgängiger
Prüfung,  durch  die  Ober-Baudeputation  von
den  Regierungen  angestellt  worden,  im  ganzen
Umfange  der  Monarchie  zur  Anwendung  kommen
  ol.
Publikandum  des  dem  Buch=  und  Kunsthändler
Wilmanns  in  Frankfurt  am  Main  ertheilten

 

1

und  Nivellirer  dieses  Gewerbe  nur  dann  zu  #

Privilegstt.
Allerhöchste  Kabinetorder,  wegen  Verwürkung  des
Militair-Gnadengchalts  und  Verlustes  des  Civil-Versorgungs-Scheins,
  Seitens  der  im  Civil-Dienste
  angestellten  und  wegen  Verbrechens  ihres
Amtes  entsetzten  Invalden
Allerhöchste  Kabinetsorder,  nach  welcher  die  bisherige
  General-Salz-Direbtion  ganz  eingebhen
und  die  obere  Leitung  der  Salz-Verwaltung  von
der  General-Direktion  der  Steuern  mit  übernommen
  werden  soll  .  ..  .  ..
Verordnung,  die  Abloͤsung  der  niederen  und  mitt—
leren  Domainen--Jagden  betreffend  ..........

—T

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