Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1829. (20)

(No. 1195.) Publikandum wegen des dem Komponisten Ferdinand Ries aus Bonn 
ertheilten Privilegiums. Vom 9###en Juni 1829. 
2 Seine Majestät der König, Unser Allergnädigster Herr, geruhet 
haben, mittelst Allerhöchster Kabinetsorder vom 2ten d. M., dem Komponisten 
Ferdinand Ries aus Bonn, für die von ihm durch den Mustkhändler 
E. F. Peters in Leipzig zu veranstaltende Ausgabe, der von ihm in Musik 
gesetzten Oper: „die Räuberbraut,“ ein Privilegium dergestalt zu ertheilen: 
baß in dem hiesigen Lande dieses musikalische Werk weder ganz, noch 
in einzelnen Theilen nachgedruckt, noch durch Verkauf eines ander- 
wärts unternommenen Nachdrucks oder eines sonstigen Arrangements 
dieser Komposition, dem derselben wenigstens dem Hauptinhalte nach 
vorzudruckenden Privilegio entgegengehandelt werden soll, bei Vermei- 
dung der dem Beeinträchtigten gesetzmaßig zu leistenden Entschadigung 
und derjenigen Strafen, welche der Nachdruck inländischer Verlags- 
Artikel und der Handel mit auswärts nachgedruckten Musikalien nach 
sich zieht; 
so wird solches hierdurch zur öffenklichen Kenntniß und allgemeinen Nachachtung 
gebracht. 
Berlin, den 9ten Juni 1829. 
Ministerium des Innern Ministerium der Geistlichen, 
und Unterrichts= und 
der Polizei. Medizinal-Angelegenheiten. 
Im Auftrage des Ministers: 
von Schuckmann. von Kamptz.
	        
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