(No. 1195.) Publikandum wegen des dem Komponisten Ferdinand Ries aus Bonn
ertheilten Privilegiums. Vom 9###en Juni 1829.
2 Seine Majestät der König, Unser Allergnädigster Herr, geruhet
haben, mittelst Allerhöchster Kabinetsorder vom 2ten d. M., dem Komponisten
Ferdinand Ries aus Bonn, für die von ihm durch den Mustkhändler
E. F. Peters in Leipzig zu veranstaltende Ausgabe, der von ihm in Musik
gesetzten Oper: „die Räuberbraut,“ ein Privilegium dergestalt zu ertheilen:
baß in dem hiesigen Lande dieses musikalische Werk weder ganz, noch
in einzelnen Theilen nachgedruckt, noch durch Verkauf eines ander-
wärts unternommenen Nachdrucks oder eines sonstigen Arrangements
dieser Komposition, dem derselben wenigstens dem Hauptinhalte nach
vorzudruckenden Privilegio entgegengehandelt werden soll, bei Vermei-
dung der dem Beeinträchtigten gesetzmaßig zu leistenden Entschadigung
und derjenigen Strafen, welche der Nachdruck inländischer Verlags-
Artikel und der Handel mit auswärts nachgedruckten Musikalien nach
sich zieht;
so wird solches hierdurch zur öffenklichen Kenntniß und allgemeinen Nachachtung
gebracht.
Berlin, den 9ten Juni 1829.
Ministerium des Innern Ministerium der Geistlichen,
und Unterrichts= und
der Polizei. Medizinal-Angelegenheiten.
Im Auftrage des Ministers:
von Schuckmann. von Kamptz.