Fuͤnftes Sachregister. 1826. bis 1830. XxXIX
Salz-Angelegenheiten Befugniß der Oberpräsidenten zur Annahme von Beschwerden in felbigen.
SchhnenAlng, deren obere Leitung geht, nach Aufhebung der Gencral-Salz-Direktion, zur General=„Direktion
der Steuern über. 29. 42. — die Salzdebitsgeschäfte im den Bezirken der Regierungen zu
Potsdam und Frankfurt werden deren Abtheilungen für die Verwaltung der indirekten Steuern übertragen.
29. 42.
Sandgruben, deren Anlage und Benutzung innerhalb der Festungs-Rayous. 28. 125.
Sanitäts-Anstalten, für mehr als einen Regicrungobezirk der Provinz bestimmt, ressortiren von den
Oberpräst denten. 26. 1.
Sanitäts= Kommissionen, rücksichtlich derselben verbleibt es bei deren bereits verfügten Aufhebung.
EGnnpnern (Schaunmsalte) „ für Leinenfabrikate in Schlesien, deren Einrichtung und Bestinnnung.
27. 91. f. f. 96. f.f. — Funktionen der Stempelmeister in gleicher Beziehung. 27. 97. f. f.
Schaumturg-Lippe, Fürstenthum, WVereinbarung mit selbigem gegen den Bücher-Nachdmeck. 27. 163.
Schauspiel-Konzessionen, deren Ertheilung durch die Obcr-Präsidenten. 26. 4.
Scheidemünze, neue preußische, Maaßregeln zu deren allgemeinen Verbrritung in den westlichen Provinzen
der Monarchie. 26. 115. — degl. in den östlichen Provinzen. 30. 3. — auch in Neu-Borpommein.
30. 22. — alte, Praklusiofrist zu deren Verwechselung bei königlichen Kassen. 26. 115. — fremde
silberne und kupferne, deren Einbringung und Gebrauch im Tausch und Verkehr wird mit Konftskation
und Jahlung des doppelten Neunwerths bestraft. 26. 115. — 30. 3. — eine Ausnahme hievon kann
nur für den nachbarlichen Verkehr an den Grenzen gestattet werden; ebendas. — Präklusiv-Termin für
deren Fortschaffung. 30. 3. 22. — konsiczirte, deren Mctallwerth sollen die Armenanstalten des Orts der
Beschlagnahme erhalten. 30. 3. 22. — diese Bestimmungen finden auch auf die alt schwedisch-pommerschen
Münzen in Neu-Vorpommern Anwendung. 30. 22.
Schiffahrt, auf der Saale und Unstrut, statt der von selbiger zeither entrichteten Abgaben findet ein tarifmäßiges
Schleusengeld statt. 27.9 — 11. — Entschadigung der zu ersteren berechtigt gewesene#n
Kommunen und Privatpersonen; ebendaselbst. — (4 auch Schiffahrts-Abgaben, desgl. Elbe, Rhein-Schiffahrt
rc.
Schiffahrts-Abgaben, Schiffsgefäh -Gelder, Tarif für deren Erhebung auf den Wasserstraßen von der
Oder zur Elbe und umgekehrt, mit Ausschluss des Plauer-Kanals. 28. 107 — 110. — Strafbestimmungen
für Uebertrekungen rücksichtlich dersslben. 28. 110. — 30. 117. — Ermagigung derselben
auf den sechsten Theil für unbeladene Kähne. 30. 117. — Bestimmungen, unter welchen der gedachte
Tarif auch auf die kleinern Wasserstraßen um Bezirke der Regicrung zu Potsdam statt findet. 30. 117.
— zeitherige, auf den gedachten Wasserstraßen, fallen sort. 28. 107. 109. — 30. 117. 118. —
zeitherige, vomm Pregel zum Memelstrom, sollen aufhören, und, statt deren, für die Benutzung der Dämme
und der beiden Friedrichogräben, ein tarismäßiges Gefäßgeld zu Labiau und Klein-Friedrichsgrahen erhoben
werden. 28. 41. 42.
Schiffahrts= (und Handels-) Verträge, mit fremden Staaten, f. Handelsverträge.
Schiffer, Strafbarkeit derselben für unrichtige Deklaration zollpflichtiger Waaren. 29. 95. 96.
Sciffsbauplätze, deren Anlegung und Benutzung innerhalb der Festungs-Rayons. 28. 126.
Schiller, von, Privilegium für dessen Werke gegen den Nachdruck. 26. 42.
Schillingsslücke (auch Viertelschillinge oder Witten), alt —*“x- pommersche Münzen, deren Umtausch
bei öffentlichen Kassen und spdtere Konfiskation derselben. 30. 22.
Schleier-(und Leinwands-) Ordnung, in Schlesien, s. Leimwands-Ordnung.
Schlesien, Herzogthum, Provinz, (cinschließlich der Grafschaft Glatz), —. nähere Bestinmungen über
die Anordnung von Provinzial-Ständen in stlbiger, vom 2ten Januar 1827. — 27. 61 — 71.—
Kreis-Ordnung für dieselbe, vom 2ten Januar 1827. — 27. 71 — 74. — Theilnahme der Ri#terschaft