Fünftes Sachregister. 1826. bis. 1830.
Schulräthe, haben bei den Regierungen nur in Angelegenheiten ihres Geschaftskreises ein volles Votum.
26. 8.
Schulwesen, (und Kirchenverwalkung), Reglerungs-Abtbellung für selbige und deren Ressort. 26
Schutzblattern-Impfung, soll bei den zum Militair-Verbande gehörenden Leuten, namenuch der
Kriegs-Reserve und den Landwehr- Rekruten noͤthigenfalls zwangsweise Statt finden. 26. 119.
Schwarzburg= Rudolstadt, Fürstenthum, Vereinbarung mit selbigem gegen den Bücher-Nachdruck.
7. 169.
Schwarzburg-Sondershausen, Fuͤrstenthum, desgl. 27. 165.
Schweden und Norwegen, Koönigreich, Handels= und Schiffahrtsvertrag mit selbigem vom 14ten März
1827. — 27. 39 — 46. — Freizügigkeit mit demselben. 26. 7 8.
Schwedisch-Pommern, vormaliges, jetzt Nen-Vorpommem, s. Pommern. — alkt schwedisch-Hommersche
Münzen werden außer Kurs gesetzt und können während einer sechsmonatlichen Frist bri den öffentlichen
Kassen umgewechselt werden. 30. 22.— späterhin werden solche konfiszirk; ebendas.
Schweiz, malerisches Relief derselben, von Delkeskam, s. diesen.
See-Assekuranzgesellschaft, in Stettin, Zusätze und Abänderungen des unter dem 12ten März 1825.
für selbige bestätigten Plans, vom 20ften Juli 1830. — 30. 114. — Oeklaration desselben in
Beziehung auf den §&. 35. lit. o. wegen Vergütung jeder Havarie-Große. 26. 109.
Seehandlung, derselben steht das Recht des außergerichtlichen Verkaufs der eingesetzten Pfänder zu. 27.
24. — auch bei Konkursen findet darin kelne Ausnahme statt; ebendas. — Stempelfreiheit derselben in
Angelegenheiten von Woll-Beleihungs-, Lagerungs= und Verkaufsgeschdften. 26. 44. — ist befugt,
die derselben verpfändete, auf Wollmärkten nicht verkäufliche Wolle zur Verfaltzeit, ohne Eimvirkung
gerichtlicher Behörden, zu verdußem. 26. 44
Seminarien für Schullehrer, (. Schullehrer-Seminarien.
Separationen, (. Gemeinheits-Theilungen.
Separatisten, Sekte, werden in Beziehung auf Militairpflicht wie die Mennoniten behandelt. 30. 83.
— die Ansiedelung oder Aufnahme neuer Mitglieder derselben ist nicht erlaubt; ebendafs.
Segquestrationen, in deren Stelle sollen bei Anwendung des fiskalischen Erekutionsrechts auch Verpach-
tungen und Wiederverpachtungen gestattet seyn. 26. 12.
Sicherheit, öffentliche, in den Städten, Verpflichtung der Bürgerschaft, zur Besetzung der dafür nöthigen
Posten mit hinzuzutreten. 29. 93. 94
Sicherheies -Anstalten, für mehr als einen Regicrungsbezirk der Provinz bestimmt, ressortiren von dem
Ober-Präfidenten. 26. 1.
Siegen, Fürstenthum, Fristverlängerung bis zum 1sten September 1827. zur Anmeldung der Real-An-
sprüche der altern Hypothekenglaubiger in demselben. 26. 64. — desgl. bis zum 1sten Septbr. 1828.
— 27. 85
Sitergosche, Berechnungen nach selbigen im Handel und Verkehr, bel ffentlichen Verhandlungen rc.
— 30. 3. 22.
eirren fremde „, deren Annahme bei öffentlichen Kassen bleibt auch serner untersagt. 26. 116.
— 30. 4. — deren Verausgabung im Handel und Verkehr nach einem bestimmten gesetzlichen Werth,
ohne JW.anend zu deren Annahme. 26. 116. — 30. 4.
Soldaten, deren Bestrafung für Diebstähle an Sachen ihrer Kameraden, un Anwendung des 44ften Kriegs-
artikels. 29. 126. — eivilgerichtliche Borladungen derselben, s. Vorladungen. — s. auch Militairpersonen.
Solms-Braunfels, standesherrliches Gebiet, Aufhebung der in einem Theile desselben noch bestehenden
Vorschrift der nothwendigen Errichtung gerichtlicher Ehevertr#äge. 30. 62.
Sorau, Herrschaft in der Niederlausitzz, s. Lausitz.
Spanndienste, in den ehemals königl. westphälischen, bergischen und französischen Eandestheilen, deren
Ablösung. 29. 81. 82.
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