Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1830. (21)

xiiv Fünftes Sachregister. 1826. bis 1830. 
Steuer-Beamte, Verantwortlichkeit derselben wegen zu wenig berechneter oder zu viel eingezogener 
Gefälle. 27. 132. 
Steuer-Defraudationen, mit denen von Juschlägen für Bezleks= oder Gemeine-Ausgaben verbunden, 
Festsetzung und Einziehung der Strase für solche nach dem Gesammt-Betrage. 28. 19. — zur Ein- 
ziehung von Geldbußen in selbigen sollen niemals Subhastationen von Grundstücken extrahirt, vielmehr 
erstere in solchem Fall in Gefängniß= oder nach Umständen in Juchthausstrasen verwandelt werdem 26. 
106. — findet auf Grundstücke von Ausländem keine Anwendung, die außer Landes sind, und kein 
anderes Vermögen im Inlande besitzen. 29. 127. 
Steuer-Direktionen, Provinzial-, über deren Verwaltung führen die Ober-Präsidenten die Obcraufsccht, 
welche jenen untergeordnet sind. 26. 1. 2. — Berichtserstattungen derselben unter Konkurrenz der 
letzteren. 26. 2. " 
Steuer-Direktoren, Provinzial-, haben bei den Regierungs-Sitzungen ein Votum. 26. 9. 
Steuer-Kredit-Kasse, 
Steuer-Kredit-Schulden, Auseinandersetzung mit dem Großherzogthum Weimar-Eisenach rücksichtlich 
derselben in Beziehung auf die ehemals bönigl. sächsischen Gebietstheile. 26. (Anhang) S. 2. f.f. — wegen 
künftiger Behandlung und Verwaltung dieser Schulden; ebendas. S. 9. 10. 
Steuern, direkte und indirekte, Regierungs-Abtheilungen für deren Verwaltung und Ressort derselben. 26. 
7. 8. — sür letztere bestehen solche nur, wo nicht Steuer-Direktoren für die ganze Provinz bestellt find. 
26. S. — (. übrigens Abgaben. 
Steuer-Verträge, mit fremden Staaten, (. Joll= und Handelsverträge. 
Stifter, aufgehobene, im vormaligen Königreiche Westphalen, Liquidation der Ansprüche an selbige. 27. 
14. 19.— Bestimmung-der Fonds und Etats, auf welche deren Schulden zu übernehmen sind. 27. 128. 
Stiftungen, fromme und milde, Auseinandersetzung rücksichtlich deren Fonds mit dem Königreiche Sachsen 
in Beziehung auf die an Preußen abgetretenen Ländertheile. 26. (Anhang) S. 45 — 56. — deögl. mit 
dem Großherzogthum Sachsen Weimar-Eisenach. 26. (Anhang) S. 19. — geistliche, . Klöster. 
Stipendien-Fonds, bei Gymnasien, gelehrten Schulen und Schullehrer-Seminarien, deren Verwaltung 
und Wahrnehmung des keniglichen Kollaturrechts bei selbigen durch die Provinzial-Schulkollegien. 26.6. 
Stolgebühren, der Geistlichen, Veränderung der für selbige bestehenden Taxen oder Einführung neuer 
unter Konkurenz der Konfistorien. 26. 6. 
Straf-Agio, bei unterlassener Zahlung in Kassen-Anweisungen, dessen Herabsetzung von 2 fgr. auf 
1sgr. für den Thaler. 27. 166. 
Strafen, deren Anwendung gegen Beamte, wegen Verschwendung leichtsinnigen Schuldemmachens, verletzter 
Amtsverschwiegenheit r2c. 26. 2.10. — für die wissentliche Verausgabung falscher Kassen-Anweisungen. 30. 
21. — für die Verfälschung versiegelter und mit Etiquekten versehener Geldbeutel, Geldpackete und 
Geldrollen im den Provinzen, in welchen das französische Strafgesetzbuch noch gilt. 26. 122. — für 
die Nichtanwendung der neuen Münzeintheilung im Handel und Verkehr, bei öffentlichen Verhandlungen 2c. 
26. 116. — 30. 3. 4. 22. 23. — deögl. für den Gebrauch fremder silberner und kupferner Scheide= 
münze im Tausch und gemeinen Verkehr, mit Ausnahme desjenlgen in den Grenzbezirken und Grenzstddten. 
26. 115. — 30. 3. — deögl. für den Gebrauch der alt schwedisch-pommerschen Munzen in Neu-Vor- 
pommern. 30. 22. 23. — für die Behaltung auswärtiger Fotterie-Loose und für das Spielen mit 
selbigen. 29. 63. — für Uebertretungen des Chausseegeld-Tarifs und der damit in Verbindung stehenden 
Anordnungen. 28. 67. — für defraudirte Chausseegefalle von vorgelegten und demnachst zurückgelas- 
senen Gespannen. 30. 107. — für Uebertretungen des Tarifs der Schiffahrks-Abgaben auf den Wasser- 
straßen von der Oder zur Elbe und umgekehrt. 28. 110. — desgl. auf den kleinen Wasstrstraßen im 
Bezirbe der Regierung zu Potsdam 30. 117. — für ungestempelte Maatze und Gewichte bei Waaren- 
Verkäufern. 27. 83. — für Steuer-Defraudationen, mit denen von Zuschlägen für Bezirks= oder 
Gemeincausgaben verbunden, deren Festsetzung und Einziehung. 28. 19. — für Jolldefraudationen durch,
	        
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