xiiv Fünftes Sachregister. 1826. bis 1830.
Steuer-Beamte, Verantwortlichkeit derselben wegen zu wenig berechneter oder zu viel eingezogener
Gefälle. 27. 132.
Steuer-Defraudationen, mit denen von Juschlägen für Bezleks= oder Gemeine-Ausgaben verbunden,
Festsetzung und Einziehung der Strase für solche nach dem Gesammt-Betrage. 28. 19. — zur Ein-
ziehung von Geldbußen in selbigen sollen niemals Subhastationen von Grundstücken extrahirt, vielmehr
erstere in solchem Fall in Gefängniß= oder nach Umständen in Juchthausstrasen verwandelt werdem 26.
106. — findet auf Grundstücke von Ausländem keine Anwendung, die außer Landes sind, und kein
anderes Vermögen im Inlande besitzen. 29. 127.
Steuer-Direktionen, Provinzial-, über deren Verwaltung führen die Ober-Präsidenten die Obcraufsccht,
welche jenen untergeordnet sind. 26. 1. 2. — Berichtserstattungen derselben unter Konkurrenz der
letzteren. 26. 2. "
Steuer-Direktoren, Provinzial-, haben bei den Regierungs-Sitzungen ein Votum. 26. 9.
Steuer-Kredit-Kasse,
Steuer-Kredit-Schulden, Auseinandersetzung mit dem Großherzogthum Weimar-Eisenach rücksichtlich
derselben in Beziehung auf die ehemals bönigl. sächsischen Gebietstheile. 26. (Anhang) S. 2. f.f. — wegen
künftiger Behandlung und Verwaltung dieser Schulden; ebendas. S. 9. 10.
Steuern, direkte und indirekte, Regierungs-Abtheilungen für deren Verwaltung und Ressort derselben. 26.
7. 8. — sür letztere bestehen solche nur, wo nicht Steuer-Direktoren für die ganze Provinz bestellt find.
26. S. — (. übrigens Abgaben.
Steuer-Verträge, mit fremden Staaten, (. Joll= und Handelsverträge.
Stifter, aufgehobene, im vormaligen Königreiche Westphalen, Liquidation der Ansprüche an selbige. 27.
14. 19.— Bestimmung-der Fonds und Etats, auf welche deren Schulden zu übernehmen sind. 27. 128.
Stiftungen, fromme und milde, Auseinandersetzung rücksichtlich deren Fonds mit dem Königreiche Sachsen
in Beziehung auf die an Preußen abgetretenen Ländertheile. 26. (Anhang) S. 45 — 56. — deögl. mit
dem Großherzogthum Sachsen Weimar-Eisenach. 26. (Anhang) S. 19. — geistliche, . Klöster.
Stipendien-Fonds, bei Gymnasien, gelehrten Schulen und Schullehrer-Seminarien, deren Verwaltung
und Wahrnehmung des keniglichen Kollaturrechts bei selbigen durch die Provinzial-Schulkollegien. 26.6.
Stolgebühren, der Geistlichen, Veränderung der für selbige bestehenden Taxen oder Einführung neuer
unter Konkurenz der Konfistorien. 26. 6.
Straf-Agio, bei unterlassener Zahlung in Kassen-Anweisungen, dessen Herabsetzung von 2 fgr. auf
1sgr. für den Thaler. 27. 166.
Strafen, deren Anwendung gegen Beamte, wegen Verschwendung leichtsinnigen Schuldemmachens, verletzter
Amtsverschwiegenheit r2c. 26. 2.10. — für die wissentliche Verausgabung falscher Kassen-Anweisungen. 30.
21. — für die Verfälschung versiegelter und mit Etiquekten versehener Geldbeutel, Geldpackete und
Geldrollen im den Provinzen, in welchen das französische Strafgesetzbuch noch gilt. 26. 122. — für
die Nichtanwendung der neuen Münzeintheilung im Handel und Verkehr, bei öffentlichen Verhandlungen 2c.
26. 116. — 30. 3. 4. 22. 23. — deögl. für den Gebrauch fremder silberner und kupferner Scheide=
münze im Tausch und gemeinen Verkehr, mit Ausnahme desjenlgen in den Grenzbezirken und Grenzstddten.
26. 115. — 30. 3. — deögl. für den Gebrauch der alt schwedisch-pommerschen Munzen in Neu-Vor-
pommern. 30. 22. 23. — für die Behaltung auswärtiger Fotterie-Loose und für das Spielen mit
selbigen. 29. 63. — für Uebertretungen des Chausseegeld-Tarifs und der damit in Verbindung stehenden
Anordnungen. 28. 67. — für defraudirte Chausseegefalle von vorgelegten und demnachst zurückgelas-
senen Gespannen. 30. 107. — für Uebertretungen des Tarifs der Schiffahrks-Abgaben auf den Wasser-
straßen von der Oder zur Elbe und umgekehrt. 28. 110. — desgl. auf den kleinen Wasstrstraßen im
Bezirbe der Regierung zu Potsdam 30. 117. — für ungestempelte Maatze und Gewichte bei Waaren-
Verkäufern. 27. 83. — für Steuer-Defraudationen, mit denen von Zuschlägen für Bezirks= oder
Gemeincausgaben verbunden, deren Festsetzung und Einziehung. 28. 19. — für Jolldefraudationen durch,