Fünftes Sachregister. 1826. bis 1830.
Westphälische Reichs-Obligationen, kiguidation der in selbigen anerkannten Staatsschulden preußischen
Antheils. 27. 14. f. f. 19. — desgl. der Zinsrückstände auf selbige. 27. 18.
Westpreußen, Prooinz, Verlängerung des Kapitalien-Indults für deren Kredit-Systeme bis zum Weib-
nachts-Termine 1831. — 28. 131. — Aufßhebung der in einigen Theilen derselben noch bestehenden
Geschlechtsvormundschaft. 29. 52. — S. auch Preußen.
Westpreußische Enklaven, dem Cösliner Regierungsbezirke einverleibt, Aufhebung der Geschlechtsvor-
munwschaft in selbigen. 30. 24.
Wetzlar, (Wetzlar-Braunfels), Stadt und Kreis, Steuer-Regulirung in selbigen. 26. 88. 89. — Uuf-
hebung einiger in selbigen nach vormaligen Landesverfassungen erhobenen landesherrlichen Abgaben. 26.
89. — 28. 72. — Jollverwaltung und veränderte Steuer-Einrichtung in denselben, in Verbindung und
in Ausführung des Joll-Vereinigungsvertrages mit Hessen -Darmstadt. 28. 52. 72.
Wilmanns, Buch= und Kunsthändler zu Frankfurt a. M., erhale für seine Panoramen der Rhei
Maingegenden ein Privllegium gegen den Nachstich und Nachdruck. 29. 20.
Windmühlen, deren Anlegung in einer gewissen Entfernung von den Festungswerken. 28. 125.
Witten, (. Schillingsstücke.
Wittenberg, Universtät, s. letztere.
Wittgenstein, Grafsschaften, Fristverlängerung bis zum 1sten Septbr. 1827. zur Anmeldung der Real-
Ansprüche der ältern Hypotheken-Gläubiger in selbigen. 26. 64. — desgl. bis zum 1sten Septbr. 1828.
— 27. 85.
Wittwen-Pensionen, (1 letztere.
Wolle, auf Wollmärkten nicht verkuflich und der Scehandlung verpfändet, deren Veräußerung zur Ver-
fallzeit ohne Einwirkung gerichtlicher Behsrden. 26. 44. — Stempel-Freihcit in dergleichen Woll-Be-
leihungs-, Lagerungs= und Verkaufögeschäften; ebendaselbst.
Würker, mit nicht mehr als zwei Stühlen, deren Befreiung von der Gewerbesteuer. 29. 46.
Würtemberg, Königreich, Vertrag zwischen selbigem und Baiern einer Seits, und Preußen und Hessen-
Darmstadt anderer Seits, den Handel und gewerblichen Verkehr zwischen den gegenseitigen Unterthanen
dieser Staaten betreffend; vom 27sten Mai 1829. — 29. 53— 62. — Vereinbarung mit demselben
gegen den Bücher-Nachdruck. 28. 23.
3.
Zahlungen, an königliche Kassen, in Silbergeld, Berechnung der Zwangsquote in Kassen-Anweisungen
bei selbigen nach den einzelnen Zahlungs-Terminen. 26. 52.
Zäune, (Scacket= oder Flechtzune), nur solcher darf man sich zu Bewährungen und Einhegungen inner-
halb der ersten Festungs-Rayons bediencn. 28. 123.
Zehenten, von Bodenerzeugnsssen, in den ehemals königlich westphdlischen, bergischen und französischen
Landcstheilen, deren Ablssung. 29. 69. f. f. 70.
Jeugschreiber, auf die Kriegoartikel vereidet, werden bei Dienslentlassungen nach diesen behandelt. 26. 87.
Ziegeleien, deren Anlage und Benutzung innerhalb der Festungs-Rayons. 28. 125.
Ziegenrücker Kreis, s Erfurter Regierungsbezirk.
Zimmerplätze, deren Anlegung und Benutung immerhalb der Fesiungs-Rayons. 28. 126.
Zinsfuß, (Zinssatz), bei äffentlichen Pfand-Leihanstalten, dessen Bestimmung auf 8 bis höchstens 124
Prozent. 26. 82. — im ostpreußischen Provinzialrechte bestimmt, in wie weit dessen Herabsetzung
statt finden kann. 27. 76.
Zinsrückstände, dle darauf von der ehemaligen königl. westphälischen Regierung ausgestellten Bons bleiben
für jetzt von der Liquidation und Festsetzung ausgeschlossen. 27. 18. *½
Zollbeamten, Verantwortlichkeit derselben wegen zu wenig berechneter oder zu viel eingezogener Gefällc.
27. 132.