Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1830. (21)

xi.viii  Fünftes  Sachregister.  1826.  bis  1830.

Vorladung,  öffentliche,  (Ediktal-Vorladung),,  wegen  verlommer  oder  vernichteter  Staatspapiere.  28.  62,
—  der  Legatarien,  zur  kegitimarion  als  Verwandte  einer  bestimmten  Person,  gleich  den  unbekannten
Erbschafts-Interessenten.  29.  23.  —  civilgerichtliche,  der  Unteroffiziere  und  gemeinen  Soldaten,  das
über  deren  Instnuation  im  &.  54.  des  Anhanges  zur  Allgem.  Gerichtsordnung  vorgeschriebene  Verfahren
soll  auch  in  denjenigen  Landestheilen  Anwendung  finden,  wo  letztere  noch  nicht  Gesetzkraft  erhalten
hat.  27.  31.  —  an  die  Mltglieder  der  Kirchen=  Gemelnen  in  größern  Städten,  Verfahren  bei  deren
Insinuation.  20.  40.  —  (  auch  Aufgebot,  öffentliches.

Wormundschaften,  Kompetenz  der  Gerichksämter  rücksichtlich  deren  Leitung.  27.  101.  —  (4.  auch.
Geschlechts-Vormundschaft.

Vormundschafts-  Sachen,  bei  den  Unkergerlchten  schwebend,  in  stlbigen  können  die  Pupillen-Kolleglen
der  Ober-bandesgerichte,  im  Großherzogklhum  Posen  das  Ober-Appellationsgericht,  die  Dlspensatlon
von  der  Nothwendigkeit  der  Subhastation  unbeweglicher  Güter  der  Pflegebefohlencn  erkheilen.  30.  144.

Vorstädte,  bei  Festungen,  deren  Anlegung,  Jerstérung  im  Laufe  eines  Krieges,  und  demnächstiger
Wiederaufbau  derselben.  28.  123.  129.

Vota,  (.  Regierungs-Vota.

W.

Waaren,  auf  Packhofslagern  niedergelegt  und  daselbst  durch  zufallige  Ereignisse  vermindert,  Steuer-Erlaß
von  selbigen.  28.  19.  —  selbstverfertigte,  deren  Umhertragen  auch  von  Ausländern  in  den  angreuzenben
Bezirken  ihres  Wohnorts,  ohne  Gewerbeschein.  30.  1

Waaren-Aufkäufe,  im  Umherziehen,  behufs  des  Wiederverkaufs,  unter  dem  Beding  der  frachtweisen
Beförderung  derselben,  Ausstellungen  von  Gewoerbscheinen  auf  selbige  ohne  Beschränkungen.  26.  61.

Waarenbestellungen,  im  Umherzichen,  Ausstellung  von  Gewerbescheinen  auf  selbige  ohne  Beschränkungen,
für  den  ganzen  Umfang  der  Monarchie.  26.  61.  —  steuerfreie  Wiederausfertigung  der  Gewerbeschtine
auf  selbige  beim  Wechsel  der  damit  für  inländische  Kaufleute  und  Fabrikanten  umherreisenden  Persönen,

während  des  Steuerjahres.  30.  17.

Waaren-Deklarationen,  behufs  der  Entrichtung  der  Jollgefäle,  Strafbarkeit  der  unrichtigen  Ferkigung
derselben.  29.  95.

Waaren=  Transporte,  Vorschriften  rücksichtlich  derselben  in  Beziehung  auf  die  Zollstraßen  in  den  Grenz-Bezirken.
  27.

#  Vortälll.  ,  dürfen  keine  ungestempelte  Maaße  und  Gewichte  in  Besitz  oder  Gebrauch  nehmen.

83.  —  verwirken,  außer  der  Polizeistrafe,  deren  Konfiskation;  ebendaselbst.

Wachnkne  ,  in  den  Städten,  in  wie  weit  zu  deren  Leistung  die  Bürger  auch  in  den  wieder  croberten
und  neu  erworbenen  Landeakheilen  verpflichtet  sind.  29.  93.

Wachterhütten,  deren  Anlegung  innerhalb  der  Festungs-Rayons.  28.  122.  123.  4126.

Wachtmeister,  des  stehenden  Hecres  und  der  Landwehr,  mit  Ausschluß  der  Garden,  die  gegen  felbige
auf  Srget  und  Verlust  des  Portespees  gerichteten  Erkenntrisse  bedürfen  der  allerhöchsten  Bestätigung
nicht.  27.

Wishscheinse  .  Jagdscheine.

Wagen,  müssen  sich  auf  den  Chausseen  nach  der  rechten  Seite  hin  halb  ausweichen.  28.  67.

Wagen-Geleise,  (Schlitten-  Geleise,  Schlittenkappen),  gleiche,  deren  Einführung  im  Abnigreiche
Preutzen.  28.  25.  —  deögl.  in  der  Provinz  Posen.  30.  119.  —  desgl.  in  der  Provinz  Sachsen.
30.  111.  —  desgl.  im  ganzen  Provinzialverbande  der  Mark  Brandenburg  und  des  Markgrafthums
Niederlausitz,  mit  Bezug  auf  die  Verordnung  vom  14ten  März  1805.  —  29.  103.  —  deögl.  in  der
Provinz  Westphalen.  29.  97.

Waisen-Unterstützungsgelder,  s.  Kinder-Erziehungsgelder.

Waldeck,  Fürstenthum,  Vereinbarung  mit  selbigem  gegen  den  Bücher-Nachdruck.  28.  21.

Waldungen,  s.  Forstfrevel.

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