Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1830. (21)

Fünftes  Sachregister.  1826.  bis  1830.

Westphälische  Reichs-Obligationen,  kiguidation  der  in  selbigen  anerkannten  Staatsschulden  preußischen
Antheils.  27.  14.  f.  f.  19.  —  desgl.  der  Zinsrückstände  auf  selbige.  27.  18.

Westpreußen,  Prooinz,  Verlängerung  des  Kapitalien-Indults  für  deren  Kredit-Systeme  bis  zum  Weibnachts-Termine
  1831.  —  28.  131.  —  Aufßhebung  der  in  einigen  Theilen  derselben  noch  bestehenden
Geschlechtsvormundschaft.  29.  52.  —  S.  auch  Preußen.

Westpreußische  Enklaven,  dem  Cösliner  Regierungsbezirke  einverleibt,  Aufhebung  der  Geschlechtsvormunwschaft
  in  selbigen.  30.  24.

Wetzlar,  (Wetzlar-Braunfels),  Stadt  und  Kreis,  Steuer-Regulirung  in  selbigen.  26.  88.  89.  —  Uufhebung
  einiger  in  selbigen  nach  vormaligen  Landesverfassungen  erhobenen  landesherrlichen  Abgaben.  26.
89.  —  28.  72.  —  Jollverwaltung  und  veränderte  Steuer-Einrichtung  in  denselben,  in  Verbindung  und
in  Ausführung  des  Joll-Vereinigungsvertrages  mit  Hessen  -Darmstadt.  28.  52.  72.

Wilmanns,  Buch=  und  Kunsthändler  zu  Frankfurt  a.  M.,  erhale  für  seine  Panoramen  der  Rhei
Maingegenden  ein  Privllegium  gegen  den  Nachstich  und  Nachdruck.  29.  20.

Windmühlen,  deren  Anlegung  in  einer  gewissen  Entfernung  von  den  Festungswerken.  28.  125.

Witten,  (.  Schillingsstücke.

Wittenberg,  Universtät,  s.  letztere.

Wittgenstein,  Grafsschaften,  Fristverlängerung  bis  zum  1sten  Septbr.  1827.  zur  Anmeldung  der  Real-Ansprüche
  der  ältern  Hypotheken-Gläubiger  in  selbigen.  26.  64.  —  desgl.  bis  zum  1sten  Septbr.  1828.
—  27.  85.

Wittwen-Pensionen,  (1  letztere.

Wolle,  auf  Wollmärkten  nicht  verkuflich  und  der  Scehandlung  verpfändet,  deren  Veräußerung  zur  Verfallzeit
  ohne  Einwirkung  gerichtlicher  Behsrden.  26.  44.  —  Stempel-Freihcit  in  dergleichen  Woll-Beleihungs-,
  Lagerungs=  und  Verkaufögeschäften;  ebendaselbst.

Würker,  mit  nicht  mehr  als  zwei  Stühlen,  deren  Befreiung  von  der  Gewerbesteuer.  29.  46.

Würtemberg,  Königreich,  Vertrag  zwischen  selbigem  und  Baiern  einer  Seits,  und  Preußen  und  Hessen-Darmstadt
  anderer  Seits,  den  Handel  und  gewerblichen  Verkehr  zwischen  den  gegenseitigen  Unterthanen
dieser  Staaten  betreffend;  vom  27sten  Mai  1829.  —  29.  53—  62.  —  Vereinbarung  mit  demselben
gegen  den  Bücher-Nachdruck.  28.  23.

3.

Zahlungen,  an  königliche  Kassen,  in  Silbergeld,  Berechnung  der  Zwangsquote  in  Kassen-Anweisungen
bei  selbigen  nach  den  einzelnen  Zahlungs-Terminen.  26.  52.

Zäune,  (Scacket=  oder  Flechtzune),  nur  solcher  darf  man  sich  zu  Bewährungen  und  Einhegungen  innerhalb
  der  ersten  Festungs-Rayons  bediencn.  28.  123.

Zehenten,  von  Bodenerzeugnsssen,  in  den  ehemals  königlich  westphdlischen,  bergischen  und  französischen
Landcstheilen,  deren  Ablssung.  29.  69.  f.  f.  70.

Jeugschreiber,  auf  die  Kriegoartikel  vereidet,  werden  bei  Dienslentlassungen  nach  diesen  behandelt.  26.  87.

Ziegeleien,  deren  Anlage  und  Benutzung  innerhalb  der  Festungs-Rayons.  28.  125.

Ziegenrücker  Kreis,  s  Erfurter  Regierungsbezirk.

Zimmerplätze,  deren  Anlegung  und  Benutung  immerhalb  der  Fesiungs-Rayons.  28.  126.

Zinsfuß,  (Zinssatz),  bei  äffentlichen  Pfand-Leihanstalten,  dessen  Bestimmung  auf  8  bis  höchstens  124
Prozent.  26.  82.  —  im  ostpreußischen  Provinzialrechte  bestimmt,  in  wie  weit  dessen  Herabsetzung
statt  finden  kann.  27.  76.

Zinsrückstände,  dle  darauf  von  der  ehemaligen  königl.  westphälischen  Regierung  ausgestellten  Bons  bleiben
für  jetzt  von  der  Liquidation  und  Festsetzung  ausgeschlossen.  27.  18.  *½

Zollbeamten,  Verantwortlichkeit  derselben  wegen  zu  wenig  berechneter  oder  zu  viel  eingezogener  Gefällc.
27.  132.