Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1830. (21)

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Auf Ihren gemeinschaftlichen Bericht setze Ich hierdurch fest, daß alle Be- 
stimmungen, die Ich durch Meine Order vom D#1# sten Januar 1812. über 
die Jagdbenutzung bei den Festungswerken angeordner habe, auf alle Festun- 
gen im ganzen Umfange der Monarchie, also auf die in den wiedererworbe- 
nen und neuen Provinzen belegenen Festungen in Anwendung kommen sollen. 
Sie haben die erforderliche Bekanntmachung dieser Anordnung zu ver- 
anlassen und wegen der Uebereinkunft mit den Privat-Jagdberechtigten das 
Weitere vorzukehren. 
Berlin, den 9ten Imi 1821. 
Friedrich Wilhelm. 
An 
die Ministerien des Innern, der Finanzen und des Krieges. 
 
	        
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