Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1833. (24)

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betreffenden Staatsministerien baldthunlichst ausgewechselt und alsdann den Staats- 
behoͤrden und Unterthanen zur Nachachtung gehoͤrig bekannt gemacht werden.“ 
Die vorstehende im Namen Seiner Majestät des Königs von Preußen 
und Seiner Hoheit des Kurprinzen und Mitregenten von Hessen abgeschlossene 
erneuerte Stappen-Konvention soll, nach erfolgter Auswechselung der darüber aus- 
geseraigten gegenseitigen Ministerial-Erkldrungen, Krast und Wirksamkeit in den 
eiderseitigen Staaten haben und öffentlich bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 28sten September 1833. 
(I. S) 
Koniglich-Preußisches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. 
Anciklon. 
  
Vorstehende Erkldrung wird, nachdem sie gegen eine übereinstimmende 
Erklárung des Kurfürstlich-Hessischen Ministerii der auswärtigen Angelegenheiten 
gausgewechselt worden ist, hierdurch zur öffentlichen Kenmtniß gebracht. 
Berlin, den 9ten Oktober 1833. 
Ancillon. 
 
	        
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