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Vom Centnet:
b) wenn solcher über Danzig mit der Bestimmung . S.
nach Rußland durchgeht, vom Cemner 3 Sgr.
7) Von Roheisen (6. o.), geschmiedetem Eisen und Stahl 1
(6. b.), groben Eisengußwaaren (6. d. 1.), Kraftmehl
(25. q.), Mühlenfabrikaten aus Getreide= und Hülsen-
früchten (25. r.); ingleichen Schiffszwiebaack. —
Ausnahmen:
a) für geschmiedetes Eisen, aus Rußland oder Polen kom-
mend und seewärts ausgehend, vom Centner 3 Sgr.
b) für Mehl in Tonnen verpackt, auf dem unter 6. a. be-
zeichneten Transitozuge, vom Centner .. . . . 5s Sgr.
8) Von Hoörnern, Hornspitzen, Klauen und Knochen (1.),
Mennige (5. d.), grünem Eisenvitriol (5. e.), Mineral=
wasser in Flaschen oder Krügen (5. I.), von grauer Pack-
leinwand und Segeltuch (22. c.), rohem Agatstein und
großen Marmor-Arbeiten, als: Statuen, Büsten, Kaminen — 5
9) Von Salz (25. u.), auf dem unter 6. a. erwähnten Tran- Von der Last
sitozuge, zum Bedarf der Königlich-Polnischen Salz-Adeln ##000 Mund
ministration, unter Kontrole der Königlich-Preußischen
Salz-Administration von der Last. 3 Rehlr.
10) Von Steinkohlen (34).)) .. — 15 egs.
11) Von Bruch= und behauenen Steinen aler Art, Mühl-
und Schleifsteinen (33. ahh) — 10
Von der Tonne:
—. “—
12) Von Heringen (25. )) . . ... — 10 Sge.
13) Von Weizen und andern unter Nr. 14. nicht besonders genannten Ge-
treidearten, desgleichen von Hülsenfrüchten, als: Bohnen, Erbsen, Linsen,
Wicken, auf der Weichsel und dem Niemen eingehend, und durch die Hé-
sen von Danzig und Memel, auch durch Elbing und Königsberg über
Pillau ausgehend, vom Schessee ... 2 Sgr.
(Dies ist zugleich die Eingangsabgabe auf bieser Linie, wenn jene Ge-
treidearten und Hülsenfrüchte nicht weiter auf der Brahe verschifft wer-
den; geschieht solches aber, so wird der Unterschied zwischen dieser Ab-
gabe und der für diese Getreidearten und Hülsenfrüchte in der zweiten
Abtheilung allgemein bestimmten Eingangs-Abgabe nacherhoben.)
14) Roggen, Gerste und Hafer, auf denselben Strömen ein= und über die
vorgenannten Häfen ausgehend, vom Schesse 1 Sgr.
II. Ab-