Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1833. (24)

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Vom Centnet: 
b) wenn solcher über Danzig mit der Bestimmung . S. 
nach Rußland durchgeht, vom Cemner 3 Sgr. 
7) Von Roheisen (6. o.), geschmiedetem Eisen und Stahl 1 
(6. b.), groben Eisengußwaaren (6. d. 1.), Kraftmehl 
(25. q.), Mühlenfabrikaten aus Getreide= und Hülsen- 
früchten (25. r.); ingleichen Schiffszwiebaack. — 
Ausnahmen: 
a) für geschmiedetes Eisen, aus Rußland oder Polen kom- 
mend und seewärts ausgehend, vom Centner 3 Sgr. 
b) für Mehl in Tonnen verpackt, auf dem unter 6. a. be- 
zeichneten Transitozuge, vom Centner .. . . . 5s Sgr. 
8) Von Hoörnern, Hornspitzen, Klauen und Knochen (1.), 
Mennige (5. d.), grünem Eisenvitriol (5. e.), Mineral= 
wasser in Flaschen oder Krügen (5. I.), von grauer Pack- 
leinwand und Segeltuch (22. c.), rohem Agatstein und 
großen Marmor-Arbeiten, als: Statuen, Büsten, Kaminen — 5 
9) Von Salz (25. u.), auf dem unter 6. a. erwähnten Tran- Von der Last 
sitozuge, zum Bedarf der Königlich-Polnischen Salz-Adeln ##000 Mund 
  
  
ministration, unter Kontrole der Königlich-Preußischen 
Salz-Administration von der Last. 3 Rehlr. 
10) Von Steinkohlen (34).)) .. — 15 egs. 
11) Von Bruch= und behauenen Steinen aler Art, Mühl- 
und Schleifsteinen (33. ahh) — 10 
  
  
Von der Tonne: 
—. “— 
12) Von Heringen (25. )) . . ... — 10 Sge. 
13) Von Weizen und andern unter Nr. 14. nicht besonders genannten Ge- 
treidearten, desgleichen von Hülsenfrüchten, als: Bohnen, Erbsen, Linsen, 
Wicken, auf der Weichsel und dem Niemen eingehend, und durch die Hé- 
sen von Danzig und Memel, auch durch Elbing und Königsberg über 
Pillau ausgehend, vom Schessee ... 2 Sgr. 
(Dies ist zugleich die Eingangsabgabe auf bieser Linie, wenn jene Ge- 
treidearten und Hülsenfrüchte nicht weiter auf der Brahe verschifft wer- 
den; geschieht solches aber, so wird der Unterschied zwischen dieser Ab- 
gabe und der für diese Getreidearten und Hülsenfrüchte in der zweiten 
Abtheilung allgemein bestimmten Eingangs-Abgabe nacherhoben.) 
14) Roggen, Gerste und Hafer, auf denselben Strömen ein= und über die 
vorgenannten Häfen ausgehend, vom Schesse 1 Sgr. 
II. Ab- 
 
	        
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