Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1833. (24)

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(Jo.  1405)  Allerhöchste  Kabinetsorder  vom  Ugten  Januar  1833.,  wegen  ber  Exekutienen
gegen  Oekonomiekommissarien,  Feldmesser  und  Baukondukteurc.

Ur  die  Nachtheile  zu  beseitigen,  welche  für  den  öffentlichen  Dienst  daraus
entstehen,  wenn  die  in  Eid  und  Pflicht  genommenen  Oekonomiekommissarien,
Feldmesser  und  Baukondukteure  durch  den  Schuldenhalber  wider  sie  verhängten
Personalarrest,  oder  durch  Beschlagnahme  des  Gesammtbetrages  ihrer  deservirten
  Gebühren,  der  Fortsetzung  und  Beendigung  der  ihnen  übertragenen  Arbeiten
entzogen  werden,  bestimme  Ich  hiermit,  nach  dem  Antrage  des  Staatsministerii
vom  Zlsten  v.  M.:  daß  wider  solche  Beamte,  während  der  Dauer  ihrer  Anstellung
  auf  frirte  Diäten  bei  öffentlichen  Beherden,  desgleichen  während  der
Daucr  der  von  öffentlichen  Behörden  ihnen  übertragenen  Beschäftigung,  der
Personalarrest  Schuldenhalber  überhaupt  nicht  volstreckt,  und  in  Ermangelung
anderer  Vermögensobjekte,  die  Erekution  in  ihr  Einkommen  nur  nach  Maaßgabe
6.  160.  des  Anhangs  zur  Allgemeinen  Gerichesordnung  zuldssig  senm  soll,  wogegen
  es  außer  diesen  Fällen  bei  den  bisherigen  gesetzlichen  Bestimmungen  sein
Bewenden  behält.  Das  Staatsministerium  hat  diese  Anordnung  durch  die  Gesetz=
  Sammlung  bekannt  zu  machen.
Berlin,  den  19ten  Januar  1833.

Friedrich  Wilhelm.

An
das  Staatêministerium.

 

(No.  1406.)