Benennung der Gegenstaͤnde.
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Holz, Holzwaaren 2c.
a) Brennholz beim Wassertransport ......... . ...... . . . . . ........ . ....
b) Bau- und Nutzholz beim Wassertransport, oder beim Landtransport zur Der-
schiffungsablage:
1) Eichen-, Ulmen-, Eschen-, Kirsch-, Birn-, Apfel= und Kornelholz
2) Buchen; auch Fichten-, Tannen-, Lerchen-, Pappeln-, Erlen-, und anderes
weiche Hohz, ferner: Sägwaaren, Faßholz (Dauben), Bandstöcke, Stangen,
Faschinen, Pfahlholz, Flechtweiden 27227070 .
Anmerk. 1. In den östlichen Provinzen des Preußischen Staats wird erhoben für:
aa) Maseerr
bb) Bugspricten oder Spierent
ec) Blöcke oder Balken von hartem Holllllllll .....
dil)BalkenvonKicnemoderTamscnholz...........................
ee) Bohlen, Bretter, Latten, Faßholz (Dauben), Bandstoͤcke, Stangen, Faschi-
nen, Pfahlholz, Flechtweiben ꝛc. .................. ...... ....
Anmerk. 2. Außer dem Rheinkreise wird in Bayern und Wuͤrttemberg beim Landtransport, so-
wie beim Wassertransport auf der Donau, dem Inn und dem Bodensee der Aus-
gangszoll nach der Beilage C. erhoben.
c) Holzborke oder Lohe von Eichen und Birken, desgleichen Holzkohlen
4) Holzassssseee
e) Hoͤlzerne Hausgeräthe (Meubles) und andere Tischler-, Drechsler= und Böttcher-
waaren, welche gefärbt, gebeizt, lackirt, polirt, oder auch in einzelnen Theilen in
Verbindung mit Eisen, Messing oder lohgarem Leder verarbeitet sind; auch feine
Korbstechterwaren ... .. .. .. .. .
s) Feine Holzwaaren (ausgelegte Arbeit), sogenannte Nuͤrnbergerwaaren aller Art,
eine Drechsler-, Schniz= und Kammmacherwaaren, auch Meerschaumarbeit,
ferner dergleichen Waaren in Verbindung mit andern Materialien Gedoch mit
Ausschluß von Gold, Silber, Platina, Semilor und ächten Steinen und Per-
len), ingleichen Holzbronze, Holzuhren, ganz feine Korbflechterarbeit; auch Blei-
und Rothstifte .. . . .. . .. . . .. . .. . . . . . ...
8) Gepolsterte Meubles, wic grobe Sattlerwaaren.
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