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Benennung der Gegenstände.
Oel, in Fässern eingehend
Baumoͤl zum Fabrikgebrauch wird gegen die allgemeine Eingangsabgabe einge-
lassen, wenn bei den Zollämtern an der Grenze oder bei der Abfertigung aus den
Packhöfen (Hallanstalten) vorher auf einen Centner Oel ein Pfund Terpemtinsl zu-
gesetzt worden.
Anmerk. An den Bayerischen und Württembergischen Grenzen rechts vom Rhein:
a) bein-, Hanf-, Rüb= und Napsee
b) Oliven-, Mohn-, Nuß= und VBuchöl
Papier und Pappwaren:
a) ungeleimtes ordinaires Druckpapier, auch grobes (weißes und gefärbtes) Pack-
papier und Pappdeckel.
b) alle andern Papiergattunnggen
Anmerk. Papier, welches lithographirt, bekruckt oder linürt ist, um in diesem Zustande zu Rech-
nungen, Etiketten, Frachtbriefen u. s. w. zu dienen, gehört zu den Lilt. b. benannten
Papiergattungen.
J) Papiertapeeen «....................................
chBuchbmderarbcitenausPapterundPappe,auchgrobelackirteWaarenaus
diesen Urstoffen
Pelzwerk (fertige Kürschnerarbeiten) als: uͤberzogene Pelze, Muͤtzen, Handschuhe,
Decken, Pelzfutter, Besähze und dergleichen
Ausnahme. Fertige nicht überzogene Schaafpelze
Schießpulvder .
Seide und Seidenwaaren:
a) Gefärbte, auch weiß gemachte Seide oder Floretseide (gezwirnt oder unge-
zwirnt), auch Zwirn aus roher Seie . .. .. . . . . .
b) Seidene Zeug-- und Strumpfwaaren, Tuͤcher (Shawls), Baͤnder, Blonden,
Spitzen, Petinet, Flor (Gaze), Posamentier-, Knopfmacher-, Sticker- und
uswaaren, Gespinnst und Tressenwaaren aus Metallfäden und Seide, außer
erbindung mit Eisen, Glas, Holz, Leder, Messing und Stahl; Gold= und
Silberstoffc; endlich obige Waaren aus Florctseide (bourre (#c soie), oder
Seide und Floretseide