Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1833. (24)

— 210 — 
(No. 1473.) Zoll-Vereinigungs-Vertrag zwischen Seiner Majestaͤt dem Koͤnige von Preußen, 
Seiner Hoheit dem Kurprinzen und Mitregenten von Hessen und Seiner 
Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen, dann Seiner Majestät 
dem Könige von Bayern und Seiner Majestät dem Könige von Würt- 
temberg einerseits, und Selner Majestät dem Könige und Seiner Kö- 
niglichen Hoheit bem Prinzen Mitregenten von Sachsen andererseits. 
Vom 30sien Märs 1833. 
Sxe Majestät der König von Preußen, Seine Hoheit der Kurprinz und 
Mitregent von Hessen und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen, 
dann Seine Majestät der König von Bayern und Seine Majestät der König 
von Württemberg einerseits, und 
Seine Majestaͤt der Koͤnig ünd Seine Koͤnigliche Hoheit der Prinz Mitregent 
von Sachsen andererseits, 
haben, von dem Wunsche beseelt, Ihre Unterthanen der Wohlthaten eines ge- 
genseitig freien Handels und gewerblichen Verkehrs in möglichster Ausdehnung 
theilhaftig zu machen, und hiedurch zugleich die Entwickelung der Verkehrsfrei= 
heit in Deutschland überhaupt mehr und mehr zu befördern, Unterhandlungen 
cröffnen lassen, und zu diesem Zwecke bevollmächtigt: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchst-Ihren Geheimen Staats= und Finanzminister, Carl Georg 
Maassen, Ritter des Königlich-Preußischen rothen Adler-Ordens erster 
Klasse, Inhaber des eisernen Kreuzes zweiter Klasse am weißen Bande, 
Großkreuz des Civil-Verdienst-Ordens der Königlich-Bayerischen Krone, 
Kommenthur des Ordens der Königlich-Wäürttembergischen Kronc, 
Großkreuz des Kurfürstlich-Hessischen Lwen-Ordens, des Großherzog= 
lich-Hessischen Ludwigs-Ordens und des Großherzoglich-Sachsen-Wei- 
marischen Haus-Ordens vom weißen Falken, und 
Allerhöchst-Ihren QGirklichen Geheimen Legationsrath und Dircktor im 
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Albrecht Friedrich 
Eichhorn, Ritter des Königlich-Preußischen rothen Adler-Ordens 
dritter Klasse mit der Schleise, Inhaber des eisernen Kreuzes zweiter 
Klasse am weißen Bande, Ritter des Kaiserlich-Russischen St. Annen- 
Ordens zweiter Klasse, Commandcur des Civil-Verdienst--Ordens der 
Königlich-Bayerischen Krone, Kommenthur des Ordens der Königlich- 
Württembergischen Krone und des Königlich-Hannöverischen Guelphen= 
Ordens, Commandeur ersier Klasse des Kurfürstlich= Hessischen Haus- 
Ordens vom goldenen Löwen und des Großherzoglich-Hessischen Lud- 
wigs-Ordens, Commandeur des Grohherzoglich-Sachsen-Weimarischen 
Ordens vom weißen Falken; 
Seine
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.