— 210 —
(No. 1473.) Zoll-Vereinigungs-Vertrag zwischen Seiner Majestaͤt dem Koͤnige von Preußen,
Seiner Hoheit dem Kurprinzen und Mitregenten von Hessen und Seiner
Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Hessen, dann Seiner Majestät
dem Könige von Bayern und Seiner Majestät dem Könige von Würt-
temberg einerseits, und Selner Majestät dem Könige und Seiner Kö-
niglichen Hoheit bem Prinzen Mitregenten von Sachsen andererseits.
Vom 30sien Märs 1833.
Sxe Majestät der König von Preußen, Seine Hoheit der Kurprinz und
Mitregent von Hessen und Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen,
dann Seine Majestät der König von Bayern und Seine Majestät der König
von Württemberg einerseits, und
Seine Majestaͤt der Koͤnig ünd Seine Koͤnigliche Hoheit der Prinz Mitregent
von Sachsen andererseits,
haben, von dem Wunsche beseelt, Ihre Unterthanen der Wohlthaten eines ge-
genseitig freien Handels und gewerblichen Verkehrs in möglichster Ausdehnung
theilhaftig zu machen, und hiedurch zugleich die Entwickelung der Verkehrsfrei=
heit in Deutschland überhaupt mehr und mehr zu befördern, Unterhandlungen
cröffnen lassen, und zu diesem Zwecke bevollmächtigt:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchst-Ihren Geheimen Staats= und Finanzminister, Carl Georg
Maassen, Ritter des Königlich-Preußischen rothen Adler-Ordens erster
Klasse, Inhaber des eisernen Kreuzes zweiter Klasse am weißen Bande,
Großkreuz des Civil-Verdienst-Ordens der Königlich-Bayerischen Krone,
Kommenthur des Ordens der Königlich-Wäürttembergischen Kronc,
Großkreuz des Kurfürstlich-Hessischen Lwen-Ordens, des Großherzog=
lich-Hessischen Ludwigs-Ordens und des Großherzoglich-Sachsen-Wei-
marischen Haus-Ordens vom weißen Falken, und
Allerhöchst-Ihren QGirklichen Geheimen Legationsrath und Dircktor im
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Albrecht Friedrich
Eichhorn, Ritter des Königlich-Preußischen rothen Adler-Ordens
dritter Klasse mit der Schleise, Inhaber des eisernen Kreuzes zweiter
Klasse am weißen Bande, Ritter des Kaiserlich-Russischen St. Annen-
Ordens zweiter Klasse, Commandcur des Civil-Verdienst--Ordens der
Königlich-Bayerischen Krone, Kommenthur des Ordens der Königlich-
Württembergischen Krone und des Königlich-Hannöverischen Guelphen=
Ordens, Commandeur ersier Klasse des Kurfürstlich= Hessischen Haus-
Ordens vom goldenen Löwen und des Großherzoglich-Hessischen Lud-
wigs-Ordens, Commandeur des Grohherzoglich-Sachsen-Weimarischen
Ordens vom weißen Falken;
Seine