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Bekanntmachungen.
(Die Beschraͤnkung der Guͤltigkeit der vor dem
Pfarrer und zwei Zeugen errichteten Testamente
auf dem Bezirke des ehemaligen Fürstenthums
Bamberg betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Auf einen Bericht Unsers General-Kommissariats
des Main Kreises, in Betreff der
Gültigkeit der vor dem Pfarrer undzwei Zeugen
errichteten Testamente, baben Wir, nach Vernehmungunserereinschlägigen
Ministerien, und.
in Erwägung, daß dieses Gewohnheits-Recht
des ebemaligen Fürstenthums Bamberg,
als eine zivilrechtliche Anomalie, nicht weiter
zu verbreiten sey, und indem solches vom
den Bamberger Dißzesan-Rechten ganz unabbängig
ist, beschlossen, daß dieses Recht der-Guͤltigkeit
solcher Testamente in jenen Theilen
Unserer Lande, welche aus der vormaligen
Wuͤrzburger--Dioͤzes in die Bamberger--D
ioͤzes uͤbergegangen siud, nicht statt
fme,, sondern darin für die Testaments-Errichtung
die bisberigen land= und Statutar-NRechte#bis
zur neuen allgemeinen Gesezgebung
fernerbin deobachter werden sollen.
Indem Wir dieses durch das Regierungsblatt
bekanne machen lassen, wird jeder dabei
Betheiligte sich danach zu achten wissen.
München den 19. Jänner r800.
Max Joseph-Graf
Morawitzky.
Auf königlichen allerhchsten Befehl
der General-Sekretär-Nemmmer.
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(Die von des Kalsers von Oesterreich Majestc
. ausgesezten Preisfragen „über die für
indische Arzneimittel aufzufindenden
europfischen Surrogate“
betreffend.)
Ministerium der auswärtigen
Angelegenbeiten.
Au= Befehl Seiner Majestät des Königs.
In Erwägung, daß bei den von des Kaisers
von Oesterreich Majestat ausgesezten Preisfragen
„über die für indische Arzneimittel
aufzufindenden europischen
Surrogate“ alle européischen
Scaaten interessirt sind, und dieser Gegenstand
die Aufmerksamkeit der Gelehrten aller
tänder verdient, befeblen Seine königliche
Majestdet, daß das Uusschreiben.
dieser Preisfragen von Seite der kaiserlichköniglich-österreichischen
vereinigten Hofkanzlei,
vom 12. Dezember 18o8, seinem ganzen
Inhalte nach in dem Regierungeblatte
bekannt gemacht werde, damit zur Erreichung
der biebet zum Grunde liegenden woblchärigen
Absichr auch von den Sachverständigen
im Königreiche mitgewirkt werde.
München den 16. Jänner 1809.
Freiherr von Montgelas.
Durch den Minister
der General Sekretär
Baumüller.
Da die dermaligen Verhältnisse des
Seehandels und der Schiffahrt die Folge
nach sich ziehen, daß einige indische Arzneien,
welche schon gegenwärtig in hohem
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