Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Bekanntmachungen.

 

(Die  Beschraͤnkung  der  Guͤltigkeit  der  vor  dem
Pfarrer  und  zwei  Zeugen  errichteten  Testamente
  auf  dem  Bezirke  des  ehemaligen  Fürstenthums
  Bamberg  betreffend.)

Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.
Auf  einen  Bericht  Unsers  General-Kommissariats

  des  Main  Kreises,  in  Betreff  der

Gültigkeit  der  vor  dem  Pfarrer  undzwei  Zeugen
errichteten  Testamente,  baben  Wir,  nach  Vernehmungunserereinschlägigen

  Ministerien,  und.

in  Erwägung,  daß  dieses  Gewohnheits-Recht
des  ebemaligen  Fürstenthums  Bamberg,
als  eine  zivilrechtliche  Anomalie,  nicht  weiter
  zu  verbreiten  sey,  und  indem  solches  vom
den  Bamberger  Dißzesan-Rechten  ganz  unabbängig

  ist,  beschlossen,  daß  dieses  Recht  der-Guͤltigkeit

  solcher  Testamente  in  jenen  Theilen
  Unserer  Lande,  welche  aus  der  vormaligen
Wuͤrzburger--Dioͤzes  in  die  Bamberger--D
  ioͤzes  uͤbergegangen  siud,  nicht  statt
fme,,  sondern  darin  für  die  Testaments-Errichtung
  die  bisberigen  land=  und  Statutar-NRechte#bis
  zur  neuen  allgemeinen  Gesezgebung
fernerbin  deobachter  werden  sollen.

Indem  Wir  dieses  durch  das  Regierungsblatt
  bekanne  machen  lassen,  wird  jeder  dabei
  Betheiligte  sich  danach  zu  achten  wissen.

München  den  19.  Jänner  r800.

Max  Joseph-Graf
  Morawitzky.
Auf  königlichen  allerhchsten  Befehl
der  General-Sekretär-Nemmmer.


 

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(Die  von  des  Kalsers  von  Oesterreich  Majestc
.  ausgesezten  Preisfragen  „über  die  für
indische  Arzneimittel  aufzufindenden
  europfischen  Surrogate“
betreffend.)
Ministerium  der  auswärtigen
Angelegenbeiten.

Au=  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.
In  Erwägung,  daß  bei  den  von  des  Kaisers
  von  Oesterreich  Majestat  ausgesezten  Preisfragen
  „über  die  für  indische  Arzneimittel
  aufzufindenden  europischen
  Surrogate“  alle  européischen
Scaaten  interessirt  sind,  und  dieser  Gegenstand
  die  Aufmerksamkeit  der  Gelehrten  aller
  tänder  verdient,  befeblen  Seine  königliche
  Majestdet,  daß  das  Uusschreiben.
dieser  Preisfragen  von  Seite  der  kaiserlichköniglich-österreichischen
  vereinigten  Hofkanzlei,
  vom  12.  Dezember  18o8,  seinem  ganzen
  Inhalte  nach  in  dem  Regierungeblatte
bekannt  gemacht  werde,  damit  zur  Erreichung
  der  biebet  zum  Grunde  liegenden  woblchärigen
  Absichr  auch  von  den  Sachverständigen
  im  Königreiche  mitgewirkt  werde.
München  den  16.  Jänner  1809.
Freiherr  von  Montgelas.
Durch  den  Minister
der  General  Sekretär
Baumüller.

Da  die  dermaligen  Verhältnisse  des
Seehandels  und  der  Schiffahrt  die  Folge
nach  sich  ziehen,  daß  einige  indische  Arzneien,
  welche  schon  gegenwärtig  in  hohem

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