(No. 1538.) Bekanntmachung wegen bes Zutrikts verschlebener Deutscher Reglerungen zu
bem unterm IIten Mai 1833. zwischen Preußen, Bayern) Sachsen, Kur-
bessen, dem Großherzogthum Hessen und den bel dem Thüringenschen Zoll-
und Handelsvereine betheiligten Regierungen, abgeschlossenen Zollkarkel.
Vom llten Juli 1831.
E. wird hiedurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die resp. Großherzog-
lichen, Herzoglichen, Fuͤrstlichen und Landgraͤflichen Regierungen von
Mecklenburg-Schwerin,
Oldenburg
Sachsen-Koburg-Gotha,
Anhalt-Köthen,
Anhalt-Dessau,
Anhalt-Bernburg,
Waldeck.
Lippe und
Hessen-Homburg
der in Gemäßheit des Artikels 12. des zwischen Preußen, Bayern, Sachsen,
Kurhessen, dem Großherzogthume Hessen und den bei dem Thüringischen Zoll-
und Handelsvereine betheiligten Regierungen unter dem 11##en Mai 1833. ab-
geschlossenen Zollkartels (Gesetz-Sammlung No. 1477.) an dieselben ergangenen
Einladung, mit ihren durch frühere Verträge dem Zollsysteme des Preußischen
Scaates angeschlossenen Landen und resp. Landestheilen dem gedachten Zollkartel
beizutreten, Folge gegeben, diesem Zollkartel durch besondere Erklärungen sich an-
be heie und die entsprechenden Anordnungen und Bekanntmachungen deshalb
erlassen haben, wonach nunmehr auch von sämmtlichen betreffenden diesseitigen
Behörden den Bestimmungen des Zollkartells vom IIten Mai 1833. den ge-
nannten Regierungen gegenüber und in Beziehung auf deren gedachte Lande
und Landestheile, namentlich auf
die Grohherzoglich-Mecklenburg -Schwerinischen Gebietstheile Nossow,
Netzeband und Schönberg,
das Großherzoglich -Oldenburgische Fürstenthum Birkenfeld,
das Herzoglich-Sachsen-Koburg und Gothaische Fürstenthum Lichtenberg,
die sämmtlichen Herzoglich -Anhaltischen Lande,
das Fürstenthum Waldeck,
die Fürstlich-Lippeschen Gebietstheile Lipperode, Kappel und Grevenhagen,
das Landgraflich-Hessische Oberamt Meisenheim
in vorkommenden JFällen volle Anwendung zu geben ist.
Berlin, den 11ten Juli 1834.
Die Minister
der Finanzen. der Justiz. der auswärtigen An= des Innern und
gelegenheiten. der Polizei.
Maassen. v. Kamptz. Mühler. Ancillon. v. Rochow.