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ses oder Liquidationsprozesses und resp. vor dem Zuschlage durch Bestaͤtigung
des Rezesses noch nicht geschlossen ist.
Urkundlich unter Unserer Hoͤchsteigenhaͤndigen Unterschrift und beigedruck-
tem Koͤniglichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 30sten Juni 1834.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
Frh. v. Brenn. Mühler.
(No. 1543.) Allerhöchste Kabineesorber vom 146en Jull 1831. wegen der Bürgschaften der
Ehefrauen im Herzogthume Westphalen, im Fürstenthume Siegen und den
Grafschaften Wittgenstein.
N% dem Antrage der Jusftizminister habe Ich bestimmt, daß die Vor-
schriften des Allgemeinen Landrechts wegen der Bürgschaften der Ehefrauen auch
im Herzogthume Westphalen, im Fürstenthume Siegen und den Grafschaften
Wittgenstein beobachtet werden sollen, weshalb Ich die im Patent vom klsten
Juni 1825. 9. 4. Nr. 3. angeordnete Suspension der drei ersten Titel im
2#en Theile des Landrechts für die é 341 —344. des ersten Titels hierdurch
außer Kraft setze. Das Staatsministerium hat die Bekanmmachung dieses
Erlasses durch die Gesetz Sammlung zu verfügen.
Teplitz, den 14ten Juli 1834. # # "
Friedrich Wilhelm.
An das Staatsministerium.
Berichtigung eines Druckfehlers.
In der im 174ten Stäck der Gesetz-Sammlung vom Jahre 1831. ab-
gedruckten Instruktion vom Isten Oktober 1831., die Anlage und den Gebrauch
don Dampfmaschinen betreffend, hat sich §. 13. ad a. in der Formel ein Druckfeh-
ler eingeschlichen, und muß statt des Zeichens — ein —X stehen, die Formel mithin
e S 0,00225. d. a. 4 0,1.
heißen.