und in dem Gemeinehause wird eine Anzeige oͤffentlich ausgehaͤngt, in welcher
die Namen des Zollrichters und des Fiskals und die Grenze des Zollgerichts-
Sprengels angegeben sind.
é. 9. Das Appellationsgericht und die Rheinzoll-Gerichte führen ein
Siegel mit dem Königlichen Adler und der Umschrift: „Königlich-Preußisches
Appellationsgericht in Nheinschiffahrts-Angelegenheiten“ und nach Unterschied:
„Königlich-Preußisches Rheinzoll-Gericht zu
Zweiter Titel.
Kompetenz der Jheinzoll-Gerichte.
. 10. Die Kompetenz der Rheinzoll-Gerichte richtet sich nach Arrikel
64. 81. 83. der Rheinschiffahrts-Ordnung, und nach §. 1. dieser Verordnung. Hat
die Kontravention oder die den Civil-Anspruch begründende Thatsache auf dem
Strome stattgefunden, so hat im ersten Fall der Fiskal, im zweiten der Ci-
vilkläger die Wahl zwischen Unsern Zollgerichten beider anstoßenden Ufer.
6. 11. Enddeckt sich bei einer Untersuchung wegen Defraudation von
Iheinschiffahrts-Abgaben, daß auch ein anderer Rheinstaat von dem Angeschul-
digten an seinem Rechte verkürzt worden ist, so hat das Rheinzoll-Gericht nach
Vorschrift der heinschiffahrts -Ordnung Artikel 83. auch hierüber die Unter-
suchung auszudehnen und das Erkenntniß abzufassen.
Dritter Titel.
Feststellung und Verfolgung der Kontraventionen.
. 12. Die Zoll-, Steuer-, Polizei= und Kommunalbeamten, welche eine
Kontravention gegen die Nheinschiffahrts-Ordnung entdecken, haben darüber ein
Protokoll aufzunehmen, in welchem die Umstände des Vorfalls genau angegeben
seyn müssen. Wird der Kontravenient auf der That betroffen, so muß das
Protokoll in seiner Gegenwart ausgenommen und ihm zur Unterschrift vorgelege
werden: verweigert er die Unterschrift, so ist hiervon im Protokoll Erwähnung
zu thun.
Wenn der Kontravenient sich nicht bereit erklärt, die verwirkte Strafe
nach Vorschrift des 6. 57. ohne richterliches Erkenntniß zu entrichten, so wird
er sofort dem Fiskale bei dem nächsten Jollgerichte unter Behändigung des Pro-
tokolls vorgeführt, auf dessen Antrag das Zollgericht den Kontravenienten, Falls
er vor ausgemachter Sache die Reise fortsetzen will, zur Wahl eines am Orte
des Zollgerichts befindlichen Domizils, in welchem die Insinuationen an ihn
geschehen können, und nach Umständen zur Bestellung der zu leistenden Kaution
anhält. Wird die Wahl eines Domizils verweigert, so ist dem Kontravenien=
ten