Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1835. 
XI 
  
Datum 
des 
Gesetzes2c. 
Ausgegeben 
zu 
Berlin. 
In h al l t. 
Nr. 
des 
Stäücks. 
Nr. 
setzes. 
des Ge- 
Seite. 
  
1835. 
31. August. 
3. Septbr. 
1835. 
21. Septbr. 
22. Oktbr. 
22. 
21. Septbr. 
21. 
2z1. 
3. Novbr. 
22. Oktbr. 
  
  
Allerhöchste Kabinetsorder, wegen Annahme des Ti- 
tels „Oberlandesgericht“ Seitens des Hof- 
gerichts zu Arnsberg. 
Darif zur Erhebung des Brückengeldes für die 
Benutzung der Oderbrücke bei Crossen. 
Allerhöchste Kabinetsorder, wegen Verleihung der 
revidirten Städteordnung vom 17ten Maͤrz 
1831. an die Stadt Jutroszon, und Bestim= 
mung bei dieser Gelegenheit, daß in allen Fäl- 
len, in welchen die Stäbteordnung im Groß= 
herzogehume Posen verliehen wird, der zehnte 
Titel bieses Gesetzes, die Städte vormaliger 
Deuescher Reichsstände und andere mittelbare 
Städte betreffend, nicht zur Anwendung kom- 
men soll. 
Allerhöchste Kabinetsorder, betreffend die Deklara- 
tion des 8. 44. Tit. 4. Thl. II. des Allgemeinen 
kandrechts, wegen der nach Vollziehung eines 
Familienbeschlusses noch gebornen neuen Fami- 
lienmitglieder einer Familienstiftung. 
Ministerial-Bekanntmachung, wegen gegenseitiger 
Aufhebung des Abschosses und Abfahrks- 
geldes zwischen sämmtlichen Königl. Preußischen 
Staaten einer Seits und den Kaiserlich Oester- 
reichischen Staaten, mit Ausnahme von Un- 
garn und Siebenbürgen, anderer Seits. 
Ministerial-Erklärung und Bekanntmachung, wegen 
der mit der Herzoglich Braunschweig-Lünebur- 
gischen Regierung abgeschlossenen anderweiten 
Durchmarsch= und Etappen-Konvention. 
Königl. Preußische Erkldrung, wegen gegenseitiger 
Aufhebung des Abschosses zwischen sämmtli, 
chen Landen der Königl. Preußischen und Kaiser- 
lich Oesterreichischen Monarchie, in Betreff 
des von Militairpersonen hinterlassenen Ver- 
mögens. 
Bekanntmachung des Königlichen Staatsministeriums, 
wegen Berichtigung eines Druckfehlers in dem 
Gesetze vom 29fsten Juni d. J. die Sicherstellung 
der Rechte dritter Personen bei gutsherrlich-bauer= 
lichen Regulirungen, Gemeinheltstheilungen, Ab- 
lösungen 2c. betreffend, in welchem, 6. 9. sub b. 
statt „Geldwerths", — „Gutswerths" zu le- 
sen ist. 
  
20 
21 
21 
20 
20 
20 
21 
  
1644 
1651 
1652 
1645 
1639 
1646 
1659 
  
  
197 
213 
214 
194 
199-208 
220 
215
	        
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