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die Reisenden, die wegen Gebrauchs vorschriftswidriger Achsen im 6. 4. jener
(Verordnung angedroheten Strafen nach sich ziehen.
4. Die gegenwärtige Verordnung soll sofort durch die Gesetz-Samm-
lung und auberdem vor Ablauf der oben §. 2. gedachten Uebergangsperiode drei-
mal durch die Intelligenz= und Amtsblätter der Provinz bekannt gemacht werden.
Gegeben VBerlin, den 12ten Mai 1835.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
Irb. v. Aktenstein. Graf v. Lottum. Frh. v. Brenn. Mühler. Aneilson.
v. Witzleben. v. Rochow. Rother. Graf v. Alvensleben.
(Io. 1611.) Fernerweite Instruktion zur Vollziehung der Allerhöchsten Kabinersorder vom
Isten Januar 1831., die Anlage und den Gebrauch der Dampfmaschinen
betreffend. D. d. den 21sten Mai 1835.
D. Ausführung der Worschristen des 5. 2. der Allerhöchsten Kabineksorder
vom Isten Januar 1831., die Anlage und den Gebrauch der Dampfmaschinen
betreffend (S. 243. der Gesetz= Sammlung von 1931.), hat zu so verschiedenar-
tigen Forderungen der Provinzialbehörden Veranlassung gegeben, daß in Ver-
166t der Instruktion vom 13ten Oktober 1831. Folgendes in Hinsicht des Um-
anges der einzureichenden Zeichnungen festgesetzt wird.
angn 1. Situations-Pläne.
en Ort.
a) Für Dampfmaschinen auf Bergwerken reicht ein von einem Königlichen
Markscheider beglaubigter Extrakt aus dem Situations-Plan nach dem,
den meisten Groberrissen zum Grunde licgenden Maaßstabe von ######
Theil der wahren Größe hin. Wo keine Gebäude in der Nche der
Dampfmaschinen etwa eine größere Ausdehnung nsthig machen, muß
ein solcher Extrakt die auf der Oberfläche befindlichen Gegenstände in
einem Umfange von 25 Ruthen der beabsichtigten Dampfmaschinen-
Anlage dem Grubenbilde getreu nachweisen.
b) Bei andern Dampfmaschinen-Anlagen oder Dampfkesseln zu andern
Jechen umfaßt der Situations-Plan die zunaͤchst an den Ort der
ufstellung anstoßenden Grundstuͤcke. Auch hier dient der ##### Theil-
Maaßstab als Regel, und nur in den seltenen Fällen, wo dieser zwi-
schen winklichten und unregelmäßigen Gebäuden keine hinreichende Deut-
lichkeit gewähren sollte, ist der Situations-Plan nach dem # Maaß-
stabe auszutragen.
2 Nivellemenks-Pläne.
Nivellements-Pläne sind den Situations-Plänen bei Anmeldung der
Konzessionsgesuche nicht beizufügen, sondern nur denn auf besonderes Erfordern
des