Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

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(No. 1613.) Tarif, nach welchem das Bollwerks-Geld zu Neustade-Eberswalde zu erheben 
ist. Vom Ulten Mai 1835. « 
E. wird entrichtet fuͤr beladen ankommende Schiffsgefaͤße, welche an dem dor- 
tigen mit Schaͤlung und Bollwerk versehenen Auslade-Platze anlegen oder aus- 
laden: 
  
Sgr. Pf. 
1) von einem Kahne mit Bude oder Kajuͤte ........ . . . ... 113 
2) von einem andern Kann . . .. . .. . ... — 8 
Berlin, den 1Iten Mai 1835. 
(L. S.) Friedrich Wilhelm. 
Rother. Graf v. Alvensleben. 
  
  
  
  
(No. 1614.) Allerhöchste Kabineksorder vom 23 sten Mai 1835., durch welche Seine König- 
liche Majestät der Stadt Kosten im Großherzogkhume Posen die revidirte 
Städteordnung vom 17ten März 1831. zu verleihen geruht haben. 
A## Ihren Bericht vom 14ten Mai d. J. will Ich der Stade Kosten im 
Großherzogthume Posen, dem Wunsche derselben gemäß, die revidirte Städte- 
Ordnung vom 171en März 1831. verleihen, und haben Sie den Ober-Präsiden- 
ten der m-b mit deren Einführung zu beauftragen. 
erlin, den 23s2ten Mai 1835. # « 
· Friedrich Wilhelm. 
An den Staatsminister v. Rochow. 
  
(No. 1615.) Allerhoͤchste Kabinetsorbet vom Iten Juni 1835., durch welche des Koͤnigs 
Majestaͤt der Stadt Ostrowo im Großherzogthume Posen die revidirte 
Städtcordnung vom 17ten März 1831. zu verleihen geruht haben. 
UV 
Ich will auf Ihren Bericht vom 25sten v. M. der Skadt Ostrowo im Gros- 
herzogthume Posen, dem Wunsche derselben gemäß, die revidirte Städteordnung 
vom 17ten März 1831. mit Ausschluß des in der Provinz Posen nicht anwend- 
baren Tit. X. verleihen, und haben Sie mit deren Einführung den Ober- 
Präsidenten der Provinz zu beauftragen. 
Berlin, den 3ten Juni 1835. Z 
· Friedrich Wilhelm. 
An den Staatsminister v. Rochow. 
  
Mo. 1616.)
	        
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