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B. Desinfektion der Lokalien.
1) Während die Kranken sich in denselben befinden.
Bei den gelinderen ansteckenden Krankheiten genügt ein oft wiederholtes Lüften
der Zimmer und eine zuweilen vorzunehmende Räucherung mit Essig. Bei den
gefährlicheren ansteckenden Krankheiten sind, neben dem Luften, täglich vorzuneh-
mende Rsucherungen mit salpetersauren Dünmpfen oder, wenn es von den Kran-
ken ertragen wird, mit Chlorgas zu empfehlen. Letztere werden entweder durch
das Sprengen mit Chlorwasser bewerkstelligt, oder man hängt zu diesem Zweck
in starke Chlorkalksolution gekauchte Tücher in dem Zimmer auf, oder man be,
streicht über einen Rahmen gespannte Leinwand mit dieser Solution. Ueberfül-
lungen der Zimmer mit Chlorgas sind augenblicklich durch das Erwärmen von
etwas Salmiakgeist (Liquor ammonüt caustici.) in einer Porzellanschale über
Spiritusfeuer unschädlich zu machen. Rathsam ist es bei den gefährlicheren an-
steckenden Krankheiten auch von Zeit zu Zeit in den, an die Krankenzimmer sto-
ßenden Räumen Chlorrcucherungen zu veranstalten.
2) Nachdem die Kranken oder Verstorbenen aus denselben
entsernt worden sind.
Zur Desinfektion solcher Wohnungen ist bei weniger gefährlichen ansteckenden
Krankheiten ein mehrtägiges Lüften oder eine schwache Chlorrducherung, wozu
etwa die Hälfte der oben §&. 4. 1. und 3. angegebenen Mischungen anzuwenden
ist, hinreichend. Bei den gefährlicheren ansieckenden Krankheiten sind die Woh-
nungen mit den darin befindlichen Möbeln und anderen Effekten bei geschlosse-
nen Thüren und Fenstern mit Chlorgas stark zu rduchern, wozu die ganze Menge
der §. 4. 1. und 3. vorgeschriebenen Ingredienzien zu verwenden ist, und wobei
die hinsichtlich der gefärbten und metallenen Gegenstände angegebenen Vorsichts-
maaßregeln nicht außer Acht zu lassen sind. Nach vollendeter Räucherung müs-
sen die Zimmer mindestens 24 Stunden gelüftet und gründlich durch Scheuern 2c#
gereinigt werden.
Sind Lokalien eine längere Zeit hindurch mit einer grofen Anzahl ge-
fährlicher ansteckender Kranken belegt gewesen, so müssen, nach starker Estorree
cherung der Zimmer, deren Wände, Fußböden und alles übrige Holzwerk in
denselben mit starker Chlorkalksolution überstrichen und sodann erstere mit Kalk
überrieben und geweißt, letztere aber mit Wasser abgewaschen werden.
3) Oeffentliche Gebdude, welche von einer großen Anzahl von Men-
schen bewohnt oder besucht werden, müssen, während besonders gefährliche an-
steckende Krankheiten grassiren, von Zeit zu Zeit in folgender Art gereinigt werden.
« Sind dieselben fortwaͤhrend bewohnt, so geschieht solches durch haͤufiges
Luͤften und zuweilen vorzunehmende Raͤucherungen mit salpetersauren Daͤmpfen
oder, sofern die Bewohner es ertragen, schwach mit Chlorgas.
Dienen dieselben nur zum temporairen Aufenthalt der Menschen, so muͤs-
sen sie nach deren Entfernung woͤchentlich einige Male mit Chlorgas durchraͤuchert
und sodann moͤglichst lange geluͤstet werden. — In welchen Gebaͤuden und wie
diese