Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

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bei ist es rathsam, sie mit Sand, Asche u. dergl. m. vorher zu bestreuen. Bei 
denjenigen Krankheiten, wo durch die Ausleerungen besonders die Gefahr der An- 
steckung vermehrt wird (Cholera, Ruhr u. f. w.), muß wo möglich Chlorkalk, 
sonst aber gelöschter Kalk oder Asche darauf geschüttet werden. Die Geschirre 
selbst müssen nach Maaßgabe der Krankheiten entweder mit Seifenssederlauge 
oder mit mehr oder weniger verdünnter Chlorkalksolution und Sand ausge- 
scheuert werden. « * 
Die Kasten der Leibstühle sind wie Möbel zu desinfziren. 
4) Instrumente (und zwar chirurgische, wie anderweitige) 
Eß= und Trinkgeschirre 2c. Insofern dergleichen Geräthe von Metall, 
Töpfergut, Glas, Horn 2c. sind, werden sie nach Maaßgabe der ansteckenden 
Krankheiten mit Seifwasser oder Seifensiederlauge abgewaschen und zuletzt ge- 
trocknet. 
Bei besonders gefährlichen ansteckenden Krankheiten hält man die ver- 
unreinigten metallenen Instrumente einige Zeit ins Feuer. 
Holzwerk an denselben wird gleich den Möbeln desinftzirk. 
Mit Handwerkszeug r2c. wird auf ähnliche Weise verfahren. 
e) Metallgeld wird bei den gefaͤhrlicheren ansteckenden Krankheiten 
entweder mit gewoͤhnlichem oder Seifwasser abgewaschen und abgetrocknet. 
f) Papiergeld, Briefe, Akten, Buͤcher u. dergl. m. Papier- 
geld wird bei besonders gefaͤhrlichen ansteckenden Krankheiten auf die Weise 
desinfizirt, daß man es entweder einer Temperatur von 50 bis 60° R. in 
Bratöfen oder in dem oben sub 1) a) angegebenen Apparate aussetzt, oder wie 
Briefe durchruchert. 
Briefe sind nur bei den gefährlichsten ansteckenden Krankheiten entwe- 
der durch Essig dach 8. 7. oder durch das Ansengen nach &. 2. 2., oder durch 
schweflich saure Da#mpfe nach 6. 6. zu desinfziren. Behufs der Reinigung 
mittelst Essigs brauchen sie nicht gedffnet, sondern nur an mehreren Stellen mit 
einer Nadel durchstochen, durch unverdünnten Essig gezogen und dann wieder 
getrocknet zu werden. Bei dem Ansengen und den schweflich sauren Räuche- 
rungen müssen sie dagegen gedffnet und mit einer Zange über die heißen Da#mpfe 
gehalten, und dann wieder verschlossen werden, wobei sie durch ein Drahrgewebe 
gegen das Feuerfangen geschützt werden können. 
Bücher und Akten sind bei gefährlichen ansteckenden Krankheiten durch 
eine schwache Chlorrducherung, welche entweder in den zu desinßzirenden Zim- 
mern gleich mit bewirkt werden kann, oder zu welcher man sich gleichfalls eines 
dem sub 1) a) angegebenen Raucherungskasten ähnlichen Apparats bedienen kann, 
zu desinfiziren. Damit das Gas dabei gehörig in das Jnnere der Bücher und 
Akten gelangen könne, müssen dieselben halb geöffnet in dem Apparate aufsge- 
stellt werden. 
Anmerkung. Effekten ohne Werth, mit welchen an gefährlichen ansteckenden 
Krankheiten leibende Personen in unmittelbarer Berührung gewesen sind, 
müssen verbraunt oder tief vergraben werden. 
. 13.
	        
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