Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

Belehrung 
uber ansteckende Krankheiten. 
Motto: Wer da weiß, Gutes zu khun, und thut es z14/, 
dem ist es Sünde. Jac. A 1 
1 ben verschiebenen Krankheiten, welche ung bedrohen, verdienen die ansteckenden eine vorzügliche 
Berückslchtigung, aus einem doppelten Grunde, einmal: weil die Mehrzahl von ihnen unser Gesund- 
beitswohl, sa unser Leben, auf eine sehr eruste Weise gefährdet, sobann aber: weil uns andrerseits in 
gewissen Grenzen die Mittel zu Gebote stehen, diese Gefahr sehr zu beschränken, ja, bei manchen 
Uebeln, sie ganz und gar von uns und Andern abzuwenden. 
Der Staat bat die ihm anheimfallende, Sorge fuͤr das Gesundheitswohl der Bewohner auch 
auf diesen Gegenstand gerichtet, und zweckdienliche Verorbnungen in dieser Betziehung erlassen. Da 
indeß, wenn irgendwo, so ganz insbesondere hier, der gluͤckliche Erfolg solcher Vorkehrungen von der 
Mitwirkung sedes Einzelnen abhängt, zu dieser Mikwirkung aber wiederum crforderlich ist, daß der 
Einzelne von dem betreffenden Gegenstande, wenigstens im Allgemeinen, cinen richtigen Begriff habe, 
so erscheint eine Belehrung auch des nichtärztlichen Publifums über ansteckende Krankheiten überhaupt 
und die häufigsten derselben insbesondere, namentlich auch über deren Erkennungszeichen und die da- 
gegen anwend enden Schutz= und ersten Heilmirteh nothwendig. 
# wird daher eine solche Belehrung, welche bauorsachicch zur Richeschnur für die Sanitäts- 
Tommigib bei Erfüllung der ihnen §. 6. der sanitäts polizeilichen Vorschristen bei den am häu- 
figsien vorkommenden ansteckenden Krankheiten anbefohlenen Obliegenheiten dienen soll, hiermit ertheilt. 
A. Ueber ansteckende Krankheiten im Allgemeinen. 
5. 1. Ansteckende ober kontagiöse Krankheiten sind solche, welche in dem Körper bes 
bamit behafteten Individuums einen, wenn auch nicht immer sinnlich wahrnehmbaren Stoff, eine Ma- 
terie, erzeugen, deren Uebertragung auf ein dafür empfängliches anderes Individuum in diesem die 
nämliche Krankheit wieder erzeuger. Die Materie selbst, welche den neuen krankhaften Vorgang der- 
selben Art erregt, gleichsam entzündet, wird eben deshalb Austeckungsstoff oder Ansteckungsgife, 
auch Lontagium, die Uebertragung dieses Stoffs auf das dafür empfängliche Individuum aber 
Ansteckung oder lnlection genannc. 
2. Als Produkte organischer Koͤrper sind die Contagien ohne Jweifel aus den Grund- 
Bestandtheilcu/ welche diesen Koͤrpern uͤberhaupt eigen sind, zusaminengesetzt; einen naͤheren Aufschluß 
über ihr Wesen oder ihre eigenthümliche materielle Beschaffenheit hat uns indessen die Natur- 
lehre bis jetzt nicht gegeben. Eben so kennen wir die Umstäude nur wenig oder gar nicht, welchen 
bie ese ursprungliche Entstehung der einzelnen Conlagien zuzuschseiben ist. Wir wue 
183. dieser
	        
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