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neigt sind, werden dann wohl thun, ein Hemde oder tief herabgehendes Kamisol von Flanell auf der
bloßen Haut zu tragen. "„ ê!2
13. Ueberhaupt ist es rathsam) eine gehdrige Hautausdünstung ju unterhalten. Außer der
angemessenen Bekleidung dienen zu diesem Zwecke die oben in auderer Ruͤcksicht bereits empfohlenen
Bäder. Für Personen, welche daran gewöhnt sind, werden auch die sogenannten Russischen oder
Dampf-Bäder zur Beförderung der Hautausdünstung von besondercm Nutzen seyn. Ableitende Haut-
reize, Fontanellen u. dergl. können in dieser Beziehung auch nutzlich werden.
5. 17. Da endlich die Erfahrung hinlänglich dargethan har, wie oft durch Oiälfehler und
die dadurch gestörte Funktion der Verdauungsorgane der Grund zu einer erhöhten Empfänglichkeit für
Ansteckungöstosse der in Rede stehenden Art gelegt wird, so kommt es zur Vermeidung dessen — ab-
gesehen von dem, was über die Nothwendigkeit eines gehörigen Maasies im Essen und Trinken be-
reits oben gesagt ist — auch auf eine passende Auswahl der Nahrungemirtel sehr an. —
Welche Speisen und Getränke in Bezug auf einzelne hierher gehörige Krankheiten für besonbers schäd-
lich zu erachten sind, wird weiter unten näher angegeben werden. Im Allgemeinen aber läßt sich sede
schwer verdauliche, fette, zur ranzigen Verderbniß geneigte und stark blähende, desgleichen jede leicht
in Gährung übergehende, den Magen kältende und leicht Durchfall erregende, endlich jede aus ver-
dorbenen e bercitete Kost als eine solche bezeichnen, welche einen nachtheiligen Einfluß in obiger
NRücksicht ausübt. · «
sich §. 18. In sofern die Beobachtung so mancher der von é. 11—17. genannten Vorsiches-
maaßregeln, und namentlich derer, welche die Wohnung, Bekleidung und Ernährung betreffen, den Be-
sitz der dazu crforderlichen Mittel voraussetzt, und gegentheils Mangel und Noth schon eben deshalb
außerdem aber noch durch die in der Regel damit verbundene trübe Gemüthsstimmung, das Walten
von Epidemieen überall sehr begünstigen: so ergiebt sich daraus, wic wichtig gerade zu solchen Zeiteu
eine erhöhete Fürsorge für den bedürftigen Theil der Einwohnerschaft eincs Orts ist. Eine gehörige
Wahrnchmung dieser Rlcksicht ist, wie die rfahrung gelehrt hat, das geeiguctste Mirtel, den Haupt-
zunder der Contagionen zu tilgen und ihre Ausbreitung zu beschränken, und wer die Vorkchrungen
der Behörden in dieser Beziehung durch milde Beiträge und sonstige persönliche Mitwirkung unter-
stützt, der fördert eben dadurch wahrhaft sein cigenes Interesse und das Gemeinwohl überhaupt.
. 19. Die zweite Art von Schutzmaaßregeln gegen ansteckende Krankheiten betriffr die
Vermeidung der Gemeinschaft mit dem Ansteckungsstoffe. . -
Nachdem,wasübekbiescsVerhdltnißoben(§.s.)gcsagtist,wikdeincSchntzmaaßkec
dleser Art im Allgemeinen leichter anwendbar seyn bei den fixen Contagien, zumal solchen, wilß,
wie das syphilitische, das Hundswuth das Roßgift, zu ihrer Uebertragung eine sehr innige Bexüh-
rung, deren Vermeidung nicht schwer fällt, erkordern.
Schwieriger schon wird die Gemeinschaft, auch bei den firen Contagien, in Bezug auf deren
Dräger zu vermeiden seyn, in sofern an besonderen, sinnlich wahrnehmbaren Merkmalen vorweg nicht
erkannt werden kann, ob diese oder jene Personen, Effekten 2c. c. außer aller Berührung mit kem
Ansteckungsstoffe, z. B. dem der Pest, der Krätze 2c. 2c. geblieben seyen und derselbe an ihnen haffe
oder nicht. Am schwierigsten aber wird sene Sicherung mit Erfolg auszuführen seyn in Bezug auf
die flüchtigen Ansteckungsstoffe, zumal solche, welche sich, wie z. B. die Contagien mehrerer hitzigen
Hautausschläge, dem Dunftkreise auch in einer größern Entfernung von dem Ansteckungsheerde mit-
theilen. — Unter biesen Umstässden wird zu Zeiten und an Orten, wo eine gefährliche an-
steckende Krankheit, wie die Pest, die Cholera, der Typhus, grassirt, die Beobachtung folgen-
der allgemeiner Vorsischtsmaaßregeln überhaupt gerathen seyn.
1. Ohne die zur Erhaltung der Gesundheit nöthige tägliche Bewegung in freier Luft, den
Umgang mit Freunden und Bekannten 2c. aufzugeben, lasse man doch in seinem Verkehr zu solchen
Jeiten eine gewisse Beschränkung eintreten und suche namemlich die emeinschaft mit Fremè#en und
den Besuch solcher Orte, wo eine grosie Frequenz unbekannter Personen stattfindet und eine nahe
Berührung mit denselben nicht zu verhüren ist, zu meiden. In Häusern, die von vielen Leuten
bewohnt werden, wird selbst ein gewisser Rückhalt gegen die Hausbewohner von Nutzen seyhn.
2. Auf Dienstleuten, Lehrlinge 2c. 2c. und deren Verkehr außierhalb des Hauses habe man
in gleicher Art ein scharfes Ange.
3. Die nämücche Vorsicht ist in ezug auf Personcu zu empfehlen, welche von Haus zu
Haus gehen, und mit sehr viclen Unbekannten im Berührung kommen. ·
4.DesgleichenhütcmansichvorbchckührungoderdemAnküufgebrauchtctchidnngss
stücke, Betten und sonstiger, ihrer Beschaffenheit nach, zu den sogenannten giftfangenden Gegenständen
(&. 4.)