Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

10 Sechstes Sachregister. 1831. bis 1835. 
Bank, (privat), rikterschaftliche, in Pommern, (Forts.) 
und 18. ihres Seatuts vom 23sten Januar 1833. in Bezlehung auf das Aufsichts= und Verwal- 
tungs-Personal derselben. (A. K. O. v. 28. Juni.) 34. 88. — Gestattung eines öffentlichen, 
präklussvischen Aufrufs für bieselbe, behufs der Einzlehung ihrer noch nicht gestempelten Fünfehaler= 
Bankscheine. (A. K. O. v. 21. Juni.) 34. 82. 
Bankgerechtigkeiten, deren Aufhebung und Ablösung in den Städten der Provinz Posen. (G. v. 
13. Mai.) 33. 52 —55. 
Banko-Kapitalien, von den Gerichts= und Vormundschaftsbehörden in Schlesien belegt, deren 
Uebertragung auf das in derselben Provinz errichtete Königliche Kredit-Institut. (V. v. 8. Juni.) 
35. 121. 123. 
Banrrechte, siehe Zwangs= und Banrrechte. 
Büäuerliche Regulirungen, siehe gutsherrlich bäuerliche. 
Baufuhren, bei Neubauten, Aufhebung der rücksichtlich derselten unter den bäuerlichen Einfassen i 
Pommern bestehenken Fuhrverbände. (A. K. O. v. 18. Aug.) 35. 212. 
Baukondukteure, gegen fixirte Dicten angestellt und von den Behörden beschäftigt, Exekutionsvoll- 
streckung gegen dieselben, wegen Schulden, ohne Personalarrest. (A. K. O. v. 19. Jan.) 33. 4. 
Baumholder, Kanton, im ehemaligen Fürstenthum Lichtenberg, siehe dieses und St. Wendel, Kreis. 
Bauten, s. Bauwesen, Baufuhren, Flußbauten, desgleichen Anbauende, Neu') in den Stäbten. 
Bauwesen, besondere Verwaltung für dasselbe, uncer der oberen beitung des wirklichen Geheimen 
Nath#s Kother, als Chefs derselben. (A. K. O. v. 26. Jan. und Staats-Minist. Bekanntmach. 
v. 6. Febr.) 35. 10. — Der Wirkungskreis dieser Verwaltung erstreckt sich auf sämmtliche Land- 
und Heerstraßen, Kreis= und Bezirks-Strassen, auf Aktien und gegen Prämien gebaute Chausseen, 
Kommunal-, Vicinal- und Privatwege, sowie auf die dahin gehörigen Brückenbauten und darauf 
einwirkende Vorfluth-Angelegenheiten. ebendas. 
Beamte, öffentliche, Strafbarkeit derselben, wenn solche die Amtsverschwiegenheie verlegen. 
(A. K. O. v. 21. Nov.) 35. 237. — Verfahren räcksichtlich derselben bei deren Verwickelung in 
Injurien-Sachen und bei Verzichtleistung auf Bestrafung deren Beleidiger. (A. K. O. v. 20. Dez. 
1834.) 35. 2. — in der Rheinprovinz, Untersuchungs= und Strafverfahren gegen dieselben bei 
Staatsverbrechen und Dienstvergehen. (A. K. O. v. 2. Aug.) 34. 116. — Jurücknahme der 
wegen Beleidigung derselben angestellten Klagen oder eröffneten fiskalischen Untersuchungen, mie 
Genehmigung der denselben vorgesetzten Dienstbehörde (A. K. O. v. 28. Aug.) 33. 95. — niedern 
Ranges, Anwendung des fiskalischen Untersuchungsverfahrens bei den denselben in der Ausübung 
ihres Amts zugefügten Beleidigungen. (A. K. O. v. 5. Dez.) 35. 293. — Civil-, in wie weit 
Auspfändungen gegen dieselben sich auf die bei denselben vorgefundenen baaren Gelder erstrecken 
können. (A. K. O. v. 11. Dez. 1831.) 32. 2. — städtische, landschaftliche und andere als 
mittelbare Staatsdiener zu betrachtende Beamte, Anwendung des Gesetzes über die Heranziehung 
der Staatsdiener zu den Gemeindelasten vom 1l#ten Juli 1822. auf bieselben. (A. K. O. v. 
141. Mai.) 32. 115. — städtische, — Normirung, Prüfung und Bestätigung deren Besoldun-. 
gen. (R. Ste. O. v. 17. März.) 31. 24. — besoldete, Vorschriften für deren Penssonirung. (K. 
St. O. v. 17. März.) 31. 21. — deögl. für deren Suspension, Entsetzung und unfreiwillige 
Entlassung; ebendaselbst. S. 25. — wegen eröffneten Konkurses oder verfügter Kuratel vom 
Amte suspendirt, Verfahren gegen dieselben in Beziehung auf Besoldungs-Zahlung, Entlassung und 
Pensions-Bewilligung. (A. K. O. v. 28. April.) 32. 142. — städtische, hinsichtlich deren Beiträge 
zu den städtischen Gemeindelasten sollen die Vorschriften des Gesetzes vom 1l#ten Juli 1822. 
& 1— 7. und 98. 9 — 12. auch auf sie angewendet werden. (R. St. O. v. 17. März.) 31. 15. 
— dieselben bleiben dadurch von persönlichen Kommunaldiensten befreit; ebendaselbst. — zugleich 
Bürger, Grundeigenthümer oder Gewerbetreibende, haben sie aber die Befugniß, Stellvertreter zu 
bestellen, oder dafür Geldvergütigung zu leisten; ebendaselbst. — flehe auch Stagtsdiener, Diensteid, 
Dienft-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.