Metadata : Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883. (24)

10  Das  denische  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (März  7.)

besagt:  „Ich  löse  hiedurch  mit  bewegtem  Herzen  die  näheren  Beziehungen,
worin  Sie  als  Kriegsminister  seit  zehn  Jahren  zu  Mir  standen.  Ich  thue
es  mit  dem  aufrichtigsten.  herzlichsten,  wärmsten  Danke  für  Ihre  Hingabe  an
Ihr  schweres  Amt,  für  die  Aufopferung  Ihrer  Kräfte,  womit  Sie  für  das
Wohl  der  Armee  thätig  gewesen.  Ich  wünsche,  diese  Empfindungen  auch  der
Armee  gegenüber  zum  Ausdruck  zu  bringen,  indem  Ich  bestimme,  daß  Sie
nicht  allein  in  der  Stellung  als  Chef  der  zweiten  hannoverischen  Regiments
und  à  la  suite  des  Ingenieurkorps  bleiben,  sondern  auch  durch  Ihre  Fortführung
  in  den  Listen  der  aktiven  Generale  Ihre  engste  Zusammengehörigkeit
mit  der  Armee  festgehalten  werde,  worin  Sie  das  Recht  auf  eine  Ehrenstelle
wohl  ervorben  haben.  Möge  es  Ihnen  ferner  wohl  gehen  und  mögen  Sie
sich  des  Wohlwollens  und  der  dankenden  Erinnerung  Ihres  Königs  jederzeit
versichert  halten.  Möge  Ihr  Gesundheitszustand  gestatten,  daß  Ich  Meinen
lebhaften  Wunsch,  Sie  nicht  ganz  gehen  zu  sehen,  sondern  in  einer  Kommandostelle
  der  Armee  wieder  zu  plasieren,  in  Erfüllung  gehen  sehen  kann."“

Gleichzeitig  erläßt  der  Kaiser  eine  Kabinetsordre,  wonach  die  „Abteilung
für  persönliche  Angelegenheilen“  in  der  bisherigen  Weise  anf  dem  Etat  des
Kriegsministeriums  verbleibt,  aber  nicht  mehr  die  geschäftliche  Firma  „Abteilung
  für  persönliche  Angelegenheiten",  sondern,  unter  entsprechender  Modifizierung
  ihrer  Stellung  zu  dem  inneren  Dienstbetriebe  der  Kriegeministeriums,
künftig  diesenige  als  „Militärkabinet"  führt.  In  der  Armeerangliste  soll
künftig  hinker  „Adjutantur  des  Kaisers“  das  ganze  Militärkabinet  aufgeführt
werden,  die  Aufführung  der  Namen  desselben  beim  Kriegs-  ministerium  aber
fortfallen  und  nur  der  Verweis  „siehe  Militärkabinet“  stehen.  Der  neue
Kriegeminister  tritt  also  seine  Stelle  mit  einer  gewissen  Minderung  seiner
ministeriellen  Befugnisse  an,  die  jedoch  seine  Stellung  zum  Reichskanzler  nicht
berührt,  lediglich  um  dem  Generaladjutanten  des  Kaisers,  Herrn  v.  Albedyll,
das  Verbleiben  auf  diesem  seinem  wichtigen  Posten,  trotz  der  Ernennung  eines
jüngeren  Generallientenants  zum  Chef  der  Kriegsverwaltung  zu  ermöglichen.
Die  bis  herige  „Abteilung  für  die  persönlichen  Angelegenheiten  im  Kriegsministerium“

  ist  völlig  selbständig  gemacht  worden  als  das  Militärkabinet
Sr.  Majestät,  und  der  Chef  dieses  Kabinets,  Herr  v.  Albedyll,  hat  den  verantwortlichen
  Kriegsminister  nicht  mehr  zum  Vorgesetzten,  sondern  steht  lediglich
  wie  früher  Frhr.  v.  Mantenssel  direkt  unter  dem  Kaiser;  die
persönlichen  Angelegenheiten  werden  dem  Kriegsminister  gar  nicht  mehr
unterbreitet.

Infolge  des  Rücktritts  des  Generals  v.  Kameke  verlangt  auch
der  Chef  der  Admiralität,  General  v.  Stosch,  seine  Entlassung.

7.  März.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  3.  Lesung  des  Etats:
die  in  der  2.  Lesung  gestrichene  Position  für  den  preußischen  Volkswirtschaftsrat
  wird  nochmals  mit  191  gegen  191  Stimmen  gestrichen,
  wobei  Windthorst  erklärt,  er  beharre  seinerseits,  weil  er  die
Zahl  der  parlamentarischen  Organisationen  nicht  noch  vermehren
wolle.

Die  Streichung  erfolgt  uur  mit  Stimmengleichheit;  es  wird  aber  berechnet,
  daß  dieselbe  bei  vollbesetztem  Hause  mit  225  qaner  207  Stimmen
erfolgt  wäre.  Die  3.  Lesung  des  Etats  führt  brigene  neuerdings  zu  einer
kleinen  Steuerdebatte,  indem  der  konservative  Graf  Limburg-Stirum  den
Liberalen  vorwirft,  fortwährend  für  Vermehrung  der  Staatsausgaben  einzutreten,
  die  Bewilligung  von  Mehreinnahmen  aus  dem  Reich  aber  zu  verweigern.
  Der  sezess.  Rickert  unterzieht  dagegen  die  konservative  Steuerpolitik  einer