Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XXXIII. Band. (33)

Hyp.-Cession.  Haftung  pro  nom.  bono.  NG.  Art.  14.  287

nicht  in  der  juristischen  Bedeutung  eines  essentiellen
  Vertragspunktes  behandelt  werden.

Dadurch,  daß  Letzteres  geschah,  gerieth  die
ganze  Entscheidung  auf  Abwege.  Sie  wurde  nämlich
  auf  den  Satz  basirt,  daß,  wo  ein  wesentlicher
Vertragspunkt  im  Notariatsakte  fehle,  der  ganze  Vertrag
  rechtsunwirksam  sei,  welcher  Satz  aber  nur  unter
der  hier  nicht  gegebenen  Voraussetzung,  daß  unter
dem  wesentlichen  Punkte  ein  essentieller  verstanden
  würde,  als  richtig  erkannt  werden  kann.  Eine
Folge  dieser  nämlichen  Begriffsverwechselung  ist  der
weitere  Satz,  es  sei  hier  die  Sache  genau  dieselbe,
als  mangelte  es  bezüglich  eines  wesentlichen  Vertragspunktes
  an  der  ernstlichen  Willensübereinstimmung.

Ein  Mangei  der  letzteren  Art  (simalatio)  ist
allerdings  ein  essentieller;  es  ist  aber  nicht  zuzugeben,
  daß  die  Sache  im  vorliegenden  Falle  genau
dieselbe,  es  ist  vielmehr  zu  behaupten,  daß  sie  eine
völlig  verschiedene  sel,  weil  eine  Cession,  wie
gesagt,  sehr  wohl  ohne  eine  Haftung  pro  nomme
bono,  aber  nicht  ohne  das  Dasein  einer  ernstlichen
Willensübereinstimmung  der  Kontrahenten  bestehen
kann.

Bildet  nun  aber  die  Haftung  pro  nomine
bono  nur  einen  accidentalen,  wenn  auch  höchst
wichtigen  Vertragspunkt,  so  lag  darin,  daß  sie  bei
der  notariellen  Beurkundung  verschwiegen  wurde,
schlechterdings  kein  Grund,  den  Cessionsvertrag  als
nichtig  zu  erklären  ?),  diese  Verschweigung  könnte

2)  Nicht  blos  in  civilrechtlicher,  sondern  auch  in
prozessualer  Hinsicht  scheint  die  Nichtigkeitserklärung
  des  Cessionsvertrages,  welche  zwar  nur  in
den  Entscheidungsgründen,  nichts  desto  weniger  aber
rechtskräftig  ausgesprochen  ist  (Seufsert'd
Komm.  z.  GO.  Bd.  III  Ausg.  1  S.  378,  Ausg.  II
S.  473;  Bayer's  Vorträge  über  den  gem.  ord.
Civilprozeß  zu  §.  112  u.  113  VII.  Ausg.  S.  256;