Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

Sechstes Sachregister. 1831. bis 1835. 31 
Gebuͤhren-Saͤtze, der Kreis-Justizraͤthe im Frankfurter Oberlandesgerichts-Bezirke. (V. v. 30. Nov.) 
33. 300. 
Gebühren-Tarif, für die Königlichen Przicchen Zonsalate/ vom 106en Mai unb Ministerial- 
Bekanntmachung vom 16ten Juni 1832. — 32. 
Gebühren-Tare, für eie Gerichte und Tunsfammigteen in dem Mandaks-, bem summarischen und 
dem Bagatellprozesse, vom 9ten Oktober 1833. und Allerhöchste Kabiners -Order von demselben 
Tage. 33. 109— 116. — Bewilligung eines Antheils an den Schreibgebühren für die darauf in 
ihrem Einkommen ange iesenen Beamten, so wie einer Tantieme von den portopflichtigen Sportel- 
Einnahmen für die Salarien-Kassen-Rendauten und andere gerichtliche Beamte in den vorgedachten 
Prozessen. (A. K. O. v. 9. Okt.) 33. 109. — für die Superintendenten der Provinz Sachsen, vom 
21. April 1832. — 32. 138— 141. 
Gefahr, Rettung aus derselben, stehe Verdienst-Denkmünze. 
Gefangene, zu öffemtlichen Arbeiten lebenslänglich verurtheile, bei denselben soll für neue Vergehun- 
gen in der Negel körperliche Züchtigung eintreten. (A. K. O. v. 20. Juni) 35. 100. 
Gesängniß, einsames, dessen Anwendung als Strafe für die zu lebenswieriger Freiheitsstrafe oder 
zu öffentlichen Arbeiten lebenslänglich verurtheilten Verbrecher, wegen neuer sträflicher Hanklungen. 
(A. K. O. v. 20. Juni) 35. 100. — siehe auch Strafen. 
Gehälrer, . Besoldungen. 
Geheimes Ober= Tribunal, f. Ober-Tribunal. 
Geistliche, sind nicht verpflichtet, undesoldete Stabtämter zu übernehmen. (R. St. O. v. 17. März.) 
31. 31. — bebürfen zur Annahme solcher Aemter der Erlaubniß ihrer vorgesetzten Dienstbehörde 
und der Regicrung; ebendas. — diese Erlaubniß kann im Interesse des Dienstes auch wieder 
zurückgenommen werden; ebendas. — sind zu den Aemtern des Vorstehers und Protokollführers 
der Stadtverordneten und ihrer Stellvertreter nicht wählbar. (A. K. O. v. F Juli 1832. zu 
6. 116. der St. O. v. 19. Nov. 1808.) 32. 136. — Hinsichtlich deren pershulicher Befreiung von 
städtischen Gemeindelasten sind die bestehenden Verordnungen anzuwenden. (R. St. O. v. 17. März.) 
31. 16. — (. auch Militair-Geifsfliche, Feldprobst, Divisionsprediger rc. 
Geistliche (kirchliche) Aemter, Ausschließung von denselben wegen Theilnahme an unerlaubten 
Verbindungen. (Bundesbeschluß v. 14. Nov. 1834. u. Allerh. Bekannem. desselb. v. 5. Dez.) 35. 291. 
— (. auch Verbindungen. 
Geisiliche Amtshandlungen, Strafbarkeit derjenigen Personen, welche sich solche anmaßen, ohne 
die Ordina2ion zu einem geistlichen Amte erhalten zu haben, in Anwendung der #. 76—79. 
Tit. 10. Thl. II. des A. L. R. (A. K. O. v. 9. März.) 34. 60. — deren Verrichtung in Mili- 
tair-Gemeinden. (Milit. Kirch. O. v. 12. Febr.) 32. 81. ff. 81—96. — desgleichen für rämisch- 
katholische Mitglieder derselben; ebendas. S. 82. 83. 
Geldsirasen, für Chaussec-Polizcivergehen erkannt und eingegangen, Bewilligung derselben zur Hälfte 
als Dennnzianten-Antheil für Wegewärter, Wegegeld-Einnehmer, Polizei= und Forst-Offizianten und 
Gendarmen. (A. K. O. v. 31. Aug.) 32. 214. — deocgleichen für Joll= und Steuerbeamte. (A. K. 
O. v. 26. Febr.) 33. 26. — H. auch Strafen. 
Geld zuhlungen, in fremden Münzsorten bei Darlehen und keren Rückerstattung in Preußischem 
Gelde. (A. K. O. v. 4. Ang.) 32. 207. — in schwedisch-pommerschen Kourant oder Zwei-Drittel- 
siücken, Werthausgleichung bei denselben gegen Preußisches Kourant. (A. K. O. v. 23. Aug.) 31. 
171. — bei den Eingangs-, Ausgangs= und Durchgangs-Abgaben. (Erheb. Rolle v. 30. Okt.) 31. 
211. — Friedrichsd'or, statt Silbergeld, zu 52 Rethlr. (A. K. O. v. 21. Nov.) 31. 254. — f4. auch 
Scheide= und Silbermunze. 
Gemeinde-Abgaben, (Gemeinde-Auflagen, Gemeindelasten, Gemeindedienste, Kommunal-Abgaben, 
Kommunal-Stenern, Kommunal-Beiträge, Kommunallasten), gleichmäßige Verpflichtung aller einzel- 
nen Gemeinde-Mitglicder zu deren Leistung. (R. St.O. v. 17. März.) 31. 15. (§. 35.) — erstreckt sich 
auch auf die Verzinsung und Abtragung bereits vorhandener Schulden der Stadt; ebendas. S. 36. —
	        
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