Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

40 Sechstes Sachregister. 1831 bis 1835. 
Verhältnisse der Staatsdiener und stähßtischen Beamten in gleicher Beziehung; ebendas. S. 15. — 
in den Städten, deren Verpflichtung zur Erwerbung des Bürgerrechts; ebendas. S. 12. — siehe 
auch Grundstücke. 
Grundgerechtigkeiten, Disposttion über die bei Reluition derselben den landesherrlichen Lehnen zu- 
stehenden Eneschädigungen. (A. K. O. v. 16. Dez. 1834.) 35. 1. 
Grundrenten, in der #heinprovinz, von den Schuldnern bis zum 1. April 1834. oder spiter ent- 
richtet, Beweisführung über deren feudalen oder gutsherrlichen Ursprung, in Bezichung auf die 
durch die Frauzösischen Gesetze vom 25. August 1792. und! Juli 1793. sowie durch das de- 
klarirende Dekret vom Pten VendEmiaire Jahres XIII. G.. O-e. 1804.) erfolgte Aufhebung dersel- 
ben. (A. K. O. v. 29. Okt.) 35. 231. 
Grundsteuer, Nichterhöhung derselben bei ihrer Repartition auf getheiltes Grundeigenthum, und Abände= 
rung des §.3. des kandkultur-Edikes v. 14. Sept. 1811. rücksichtlich derselben. (A. K. O. v. 22. Mai) 33. 65. 
Grundstücke, Genehmigung zu deren Ankauf für städtische Gemeinen. (R. St. O. v. 17. März) 
31. 29. — der städtischen Gemeinen, Bestimmungen über deren freiwillige Veräußerung. (N. Se O. 
v. 17. März) 31. 268. — Ausstellung der Urkunden darüber; ebendas. S. 30. — Genehmigung zu 
deren Gemeinheitstheilung; ebendas. S. 29. — stäktische, oder von der flädtischen Feldmark um- 
schlossene, oder damit in Verbindung stehende, Vereinigung und Trennung derselben. (R. St. O. v. 
17. März) 31. 11. — königliche innerhalb der Städte oder Vorstädte, deren Ausschliefung von 
kem Gemeineverbande; ebenkas. S. 12. — von dem stäktischen Verbande ausgeschlossene, Reguli- 
rung des Beitragsverhälenisses derselben rücksichtlich der Theilnahme an gewissen Vortheilen des 
erstern; ebendas. S. 12. — im Stadtbezirke, die Eigenthümer von denselben sind, wenn sie gleich 
nicht ihren Wohnsitz daselbst haben, zu den städtischen nach dem Grundeigenthume vertheillen Lei- 
stungen verpflichtet. (A. K. O. v. # Juli 1832. zu §. 56. der Städte-Ordn. v. 19. Nov. 1808.) 
32. 181. — städtische, Ablêsung der auf denselben ruhenden Befreiungen von Gemeindelasten 2c. 
(A. K. O. v. zu Juli 1832. zu §. 56. der Städte-Ordn. v. 19. Nov. 1808.) 32. 181. — siädti- 
sche, Erbverpachtungen derselben sind wie Veräußerungen zu behandeln. (A. K. O. v. # Juli 1832. 
zu 6. 189 der Stäbte-Orbn. v. 19. Nov. 1808.) 32. 190. — was zur Gültigkeit buren Lizitation 
erforderlich ist; ebendas. S. 190. — Gestattung des Verkaufo derselben aus freier Hand in beson- 
dern Fällen Seitens der Regierung; ebendas. S. 190. — welchen wegen ihrer Bestimmung zu of- 
sentlichen oder gemeinnützigen Zwecken die Befreiung von Staatssteuern zusteht, in wiefern solche 
ben örtlichen Kommunalsteuern unterworsen sind. (A. K. O. v. 8. Juni) 34. 87. — deren Erwer- 
bung kurch naturalisirte Juden in ber Provinz Posen. (V. v. 1. Juni) 33. 69. — siehe auch Im- 
mobilien. 
Gutachten, standische, Gestattung deren Abdrucks. (A. K. O. v. 2. Nov. 1833.) 34. 91. 
Güter, (Landgüter), eximirte, Ausübung der Real-Jurisdiktion über die von denselben abgesonder- 
ten und veräußerten Theile durch die Orts-Patrimonial= oder Ortoa-Untergerichte. (G. v. 25. April) 
35. 51. — in welchen Fällen dergleichen Gutstheile ansnahmsweise dem eximirten Gerichtsstande 
unterworfen sind; ebendas. S. 52. — hypothekarische Eintragungen von Schuldforderungen auf die- 
selben im Wege der Exekution. (V. v. 4. März) 34. 36. 37. — wann ehr rücksichtlich solcher 
Forderungen, statt der Subhastation, eine bloße Scquestration zulässig ist; ebendas. S. 37. f. — 
Auszahlung der Zinsen an eie aus dem Hypothekenbuche ersichtlichen Gläubiger. S. 38. — seque- 
firirte, Wahrnehmung deren Gerechtsame bei Auseinandersetzungen 2c. von den Gencral-Kommissio 
nen. (V. v. 30. Juni) 34. 106. — zu einer Konkursmasse gehdrig, oder sonst zur nothwendigen 
Subhastation gestellt, Aufbringung der burch Auseinandersetzung 2c. bei den General-Kommissionen 
entstandenen Kosten für dieselben. (V. v. 30. Juni) 34. 117. — adelige, unbepfandbriefte, deren 
Detaxation für den gerichtlichen Gebrauch Seitens der Kredit-Direktionen in densenigen Provinzen, 
worin Kredit-Systeme errichtet sind, mit Ausschluß der Provinz Posen. (A. K. O. v. 1. Juli) 34. 
88. — davon ausgeschlossen sind diejenigen Güter, deren geringer Erwerbpreis die Bepfandbriefung 
berselben
	        
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