Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

Sechstes Sachregister. 1831. bis 1835. 40 
Kasernen, Exekutions-Vollstreckung gegen die in denselben wohnenden Militairpersonen durch Requi- 
sition der Milicairgerichte. (A. K. O. v. 4. Jan.) 33. 3. 
Kassen-Anweisungen, Känigliche, theilweise Leistung der Eingangs,, Ausgangs= und Durchgangs- 
Abgaben in denselben. (Erheb. Rolle v. 30. Okt.) 31. 211. — Anwenkung der preußischen Straf- 
gesetze wegen deren Verfälschung auch in denjenigen Provinzen, in welchen das Allgem. Landrecht 
bioher nicht eingeführt worden. (A. K. O. v. 18. April) 35. 67. 
Kassenbeamte, Kommunal-, städtische, bei deren Wahl soll ken Behörden freie Hand gelassen wer- 
een, und rücksichtlich derselben die Deklaration vom 29. Mai 1820. und die Vorschrift der revi- 
kirten Städteordnung §. 96. nicht zur Anwendung kommen. (A. K. O. v. 1. Aug.) 35. 179. 
Kassen-Gldubiger, unbekannte, deren Vorladung zum Behuf des Rechnungs-Abschlusses eines ab- 
gehenden Rendanten oder der Räückgabe seiner Kaution. (A. K. O. v. 11. Juli) 33. 80. — Zuläs- 
sigkeit des Aufgebots derselben nach &. 171. lit. c. Tit. 51. der Prozeßordnung auch kaun, wenn 
die Regulirung des vorliegenden Ges säfts 2rc. nach dem Urtheile der Verwaltungsbehörde nicht au- 
ders, alg mit Hülfe des Aufgebots crfolgen kann. (A. K. O. v. 12. Mai.) 34. 68. 
Kassen-Rendanten, Anordnungen wegen der von denselben zu leistenden Amtskautionen. (A. K. O. 
v. II. Febr.) 32. 61—63. — siädtische, siehe Kämmerei-Rendanten. — siehe auch Amtskautio- 
neu und Aufgebok, gerichtliches. 
Kassenwesen, städtisches, über dessen Einrichtung sollen die Regierungen die crforberliche Instruktion 
ertheilen. (R. St. O. v. 17. März.) 31. 30. 
Katholische Konfessions-Verwandte, die Bekräftigungs-Formel bei deren Eiden soll in allen 
Provinzen, in welchen die Allg. Gerichts= und die Kriminal-Ordnung verbindliche Kraft haben, da- 
hin gesaßt erden: #so wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium." (A. K. O. v. B. Aug.) 
35. 182. 
Kaufgelder, aus gerichtlichen Subhastationen, Verordnung über den Liquidations-Prozeß rücksichtlich 
derselben, in Abänderung und Ergänzung der in der Prozesordnung Tit. 51. und 52. enthaltenen 
Vorschriften, vom 4. März 183 1. — 34. 43 — 46. — Verfahren behufs der Belegung und Vercheilung 
derseleen u 6f. 62— 6 1. Tit. 52. und §I. 408. des Anhanges.) S. 43. — Zinczahlungen an die 
Rcalgläubiger bei Vertheilung der Kaufgelder. S. 44. 45. — hypothekarische Eintragungen und 
bôschungen rücksichtlich der letztern und der Forderungen der Realgläubiger. S. 44. — Wiederver- 
kaufs= und Exekutions-Verfahren gegen den Kaufer wegen nicht gezahlter Kaufgelder. S. 45. — 
Aukhebung der Vorschriften der Prozeßordnung Dit. 51. S 2— 50. vom tiquidations-Prozesse über 
Grundstücke oder deren Kaufgelder. S. 45. 
Kaufleute, bleiben von einer besondern Steuer für die Gewerbescheine zum Aufssuchen von Waaren= 
bestellungen und zum Waarenaufkaufe, mit ihren Handelögehülfen, befreit. (A. K. O. v. 12. Febr.) 
31. 5. 
Kaufwerthstempel, siehe Seempel. — bei Erbschaftstheilungen und Auseinandersetzungen, siehe Erb- 
schaftsstempel. 
Kaution, deren beistung Seitens der für zahlungsunfähig gehaltenen Mitbieter bei Subhastationen. 
(V. v. 4. März.) 34. 41. — deögl. Seitens der, der Zuschlagsbewilligung widersprechenden In- 
teregsenten. S. 12. — siehe auch Amtöokantioncn. 
Kempen, Stadt, im Posenschen Regierungobezirke, derselben wird die revidirte Städteordnun 
17. März 1631. verliehen. (A. K. O. v. 2. Nov.) 33. 123. 
Kinder, deren Jurückhalten Seitens der Eltern bei Aufläufen. (V. v. 30. Dez. 1798.) 35. 173. f. 
— uneheliche und eheliche, Aufhebung des Uneerschiedes zwischen denselben in Rücksicht auf die ge- 
werbli pen Verhältuisse auch in den ehemals Schsischen Landestheilen. (A. K. O. v. Z. Juni) 
3:3. 78. 
Kirchen, beren Patron der Magistrat oder die Stadt ist, nur diese erhalten einen Ober-Vorsteher aus 
ersierem und zwei Vorsteher aus der Gemcine. (A. K. O. v. in. Juli 1832. zu §. 179. u. d. St. O. 
a v. 19.
	        
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