50 Sechstes Sachregister. 1831 bis 1836.
Kirchen, (Forts.)
v. 19. Nov. 1808.) 32. 190. — Simultan-, (gemeinschafeliche), für Civil= und Militair-Gemeinden,
deren Verwaltung. (Milit. Kirch. Ordn. v. 12. Febr.) 32. 104. — siehe auch Garnisonkirchen; desgl.
Schenkungen.
Kirchen-Angelegenheiten, städtische, daran können nur solche Magistrats-Mitglieber Theil nehmen,
welche sich zur christlichen Religion bekennen. (R. St. O. v. 17. März.) 31. 25. — Einholung des
Gutachtens der Stabtverordneten-Versammlung in denselben. (R. St. O. 17. März.) 31. 27.
Kirchenbücher, gebührenfreie Ausfertigung von Attesten aus denselben bei Armen= Vormundschaften.
(A. K. O. v. 5. Aug.) 33. 87. — deren Führung für Militair-Gemeinden. (Milic. Kirch. Ordn.
v. 12. Febr.) 32. 81. 82. 83. 90 — Eintragung unehelicher Kinder in dieselben; ebendas. S. 8F7. —
Ausstellung von Attesten aus denselben; ebendas. S. 92.
Kirchengebdudce, erloschener Parochien, deren Verwendung. (G. v. 13. Mai.) 33. 51.
Kirchen-Ordnung, Militair-, (v. 12. Febr.) 32.09 — 101. — siehe serner Militair-Kirchenordnung.
Kirchensiegel, der Militair-Geistlichen, Form und Gebrauch derselben. (Milit.Kirch. Ordn. v. #2. Febr.) 32.92.
Kirchenstaat, päbstlicher, wegen der den Schiffen desselben in den diesseitigen Häfen zugestandenen
Abgabengleichstellung mit den inländischen Schiffen. (Minist. Bekanntmach. v. 22. Sept.) 34. 161.
— Eine gleiche Begünstigung wird den preußischen Schiffen in den Häfen des Kirchenstaaks zu
Theil. (ebendas.)
Klagen, siehe Gerichtsstand, Prozesse und Rechtsverfahren.
Klassensteuer, zweimonarliche Befreiung der Landwehrmannschaften von derselben, wenn diese sechs
volle Wochen bei den Fahnen versammelt sind. (A. K. O. v. 11. April.) 35. 479.
Kleinhandel mie Getränken, sfehe letzt.
Kobylin, Stadt, im Posenschen Regierungsbezirke, derselben wird die revidirte Städteordnung vom
17. März 1831. verliehen. (A. K. O. v. 15. Aug.) 35. 183.
Kokarden, sremde, Strafbarkeit des öffentlichen Tragens derselben in den Deutschen Bundesstaaten.
(Bundesbeschluß v. 5. Jul. und Publ. Patent v. 25. Sept.) 32. 217.
Kommisssonaire, die nicht bloß kaufmännische Geschäfte beforgen, sondern aus der Uebernahme an-
berer Aufträge ein Gewerbe machen, bedürfen zu dem Betriebe der letztern auch in denjenigen Pro-
vinzen, in welchen das Gewerbepolizeigesetz vom 7. September 1811. noch nicht eingeführt ist,
mie Ausschluß der Rheinprovinz, der Genehmigung der Ortspolizeibehörde. (A. K. O. v. 22. Dez.
1833.) 34. 6.
Kommissionen, stadtische, deren Bildung und Verhältnisse. (R. St. O. v. 17. März.) 31. 26. — fn5
nur als im Auftrage des Magistrats bestehend und als ihm untergeordnet zu betrachten; ebendaf. —
deren Mitglieder sinb verpflichtet, statt ihrer bisherigen Stellen, diesenigen der Stadtverordneten oder
der unbesoldeten Magistratsmieglieder zu übernehmen; ebendas. S. 31.
Kommunal-Abgaben, (Beiträge, Lasten, Steuern) siehe Gemeinde-Abgaben 2c.
Kommunal-Beamte, (Gemeinde-Beamte), in den ehemaligen Westphälischen bandestheilen der Pro-
vinz Sachsen, Beiträge zu deren Besoldungen Seitens der mit den Stadt= und Landgemeinden in
Verbindung gestanèenen Domainen und Rittergüccr. (V. v. 31. März.) 33. 63.
Kommunal-Beiträge, siehe Gemeinde-Abgaben 2c.
Kommunal-Dienste, siehe Gemeinde-Abgaben 2c.
Kommunal-Kassenbeamte, stäktische, siehe Kämmerei. Renkanen und Kassendcamte.
Kommunal-Lasten, siehe Gemeinde-Abgaben 2c.
Konduiten-Listen, werden von den Justizbehörden mit einem an beide Justizminister zu erstattenden
Berichte eingereicht. (A. K. O. v. 9. Febr.) 32. 15.
Konfirmation, siehe Einsegnung.
Königsberg, in der Neumark, Stadt, derselben wird in die Stelle der Städtcorenung vom 19.
November 1808. die revidirte vom 17. März 1831. verlichen. (A. K. O. v. 4. Juli.) 32. 176.
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