Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

Sechstes Sachregister. 19831. bis 1835. 53 
Kriegsdenkmünze, deren Wiederverleihung bleibt der Allerhöchsten Königlichen Besiimmung vorbe- 
balten, wenn auch die National-Kokarde bercits wieder verliehen sein sollte. (A. K. O. v. 3. April) 
3 1. 65. — nur dann, wenn das betreffende Indiriduum zur Ausstoßung aus dem Soldatenstande 
verurtheilt worden ist, soll von den Behörden cin Antrag auf Wiederverleihung derselben nicht ge- 
macht erden; ebendas. 
Kriegsdienst, nähere Bestimmungen über die Anwendung des wegen der Verpflichtung zu demsel- 
ben crlassenen Gesetzes vom 3. September 1811. (A. K. O. v. 3. Nov.) 33. 293. 
Kriegoreserve, Besirafung der zu derselben gehörigen Soldaten für begangene schwere Verbrechen 
nach den allgemeinen Landesgesetzen, Scitens der Civilgerichte, ohne Erkennung auf Einstellung bei 
einer Festungs-Straf-Abtheilung. (A. K. O. v. 30. Juli 1832. Nr. 1385.) 32. 205.f — der 
richterliche Ausspruch soll sich in solchen Fällen zugleich über deren Entlassung aus dem Militair-= 
verhältnisse erstrecken; ebendas. S. 206. — in wiesern die auf Ausstoßung derselben aus dem Sol- 
datenstande lantenden Civil-Erkenntnisse nur noch der Allerhöchsten Bestätigung bedürfen; ebendas. 
S. 206. — Abänderung der biesfälligen Vorschriften der Verordnung vom 22sten Februar 1823. 
biernach: ebendas. S. 206. — Suopension der gegen dieselben von den Civilgericheen eingeleiteten 
Untersuchungen und Strasvollstreckungen während der Dauer militairischer Dienftleistungen. (A. K. 
O. v. 30. Juli 1832. Nr. 1386.) 32. 206. 
Kriegsschäden, erlittene, Klagen wider den Fiskus auf Ersatz derselben, sind kie Gerichte anzunch- 
men und über den Anspruch zu entscheiden nicht für kompctent zu erachten. (A. K. O. v. 4. Dez.) 
31. 256. f. 
Kriminal-Erkenntnisse, (Keiminal-Urtell, wegen hochverrätherischer Unternehmungen und Attentate, 
deren Abfassung Seitens des Kammergerichto, als des dazu für die ganze Monarchie ausschließlich 
bestimmten Gerichtohofes. (A. K. O. v. 25. April) 3.5. 47. — Kriminal-Erkenntnisse, keren Abfassung 
Sritens der Untergerichte und Inquisitoriate in erster Instanz. (A.K. O. v. 31. Jan.) 33.14.— Beschränkte 
Ausdehnung dieser Befugniß auf die Gerichtskommissionen der Untergerichte. (A. K. O. v. 17. Nov.) 
35. 236. — Abkassung derselben gegen beurlaubte Landwehrmänner und zur Kriegsreserve gehörige 
Sold#aten Seitens der Civilgerichte (A. K. O. v. 30. Juli 1832. Nr. 1385.) 32. 205. f. — 
wann behr dieselben nicht mehr auf Einstellung in die militairischen Straf-Abtheilungen gerichtet 
sein sollen; ebendas. S. 206. — Aussprechung der Entlassung aus dem Militairverhältnisse durch 
bieselben; ebendas. — auf Ausstosiung aus dem Soldatenstande lautend, in wiesern solche nur noch 
der Allerhöchsten Vestätigung bedürfen; ebendas. — Abänderung hiernach der diesfälligen Vor- 
schriften in der Verordnung vom 22sten Februar 1823.; ebendas. — der Civilgerich:e, gegen beur- 
laubte Unterosfiziere und Soldaten des stehenden Heeres, so wie der Garnison= und Invaliden= 
Kompagnicen, deren Mittheilung an die betreffenden Militairbehörden. (A. K. O. v. 9. Dez.) 31. 
182. — Auof ruch des Verlustes des Gnadengehalts in denselben gegen die Beurlaubten der Inva= 
liden-Kompagnien, bei begangenen Verbrechen; ebendas. — gegen Militair-Invaliden überhaupt, in 
welchen Fällen darin zugleich der Verlust ihres Gnadengehaltoc auszusprechen ist. (A. K. O. v. 9. Dez.) 
:3 1. 192. — (deägl. A. K. O. v. 25. April) 35. 16. 
Kriminalgerichtöbarkeit, der Untergerichte und Inquisitoriate, Erweiterung derselben in Beziehung 
auf Führung der Untersuchungen und Abfassung der Erkenntnisse. (A. K. O. v. 31. Jan.) 33. 11. 
— Deschränfte Ausdehnung derselben auch auf die Gerichtskommissionen der Untergerichte. (A. K. 
O. v. 17. Nov.) 35. 26. — siehe auch Gerichtsbarkeits-Verhältnisse mit fremden Staaten. 
Keiminal-Ordnung, allgemeine, vom Il#ten Dezember 1805., Anwendung deren Vorschriften bei 
Untersuchungen gegen Beamte, wegen Staatsverbrechen und Dienstvergeben, auch in der Rheinpro= 
rinz. (A. K. O. v. 2. Aug.) 34. 118. — Anwendung deren Bestimmungen bei Untersuchungen 
wegen Beleidigungen der Wachen und der im Dienst begriffenen Militairpersonen, auch in der 
Rbeinprovinz. (A. K. O. r. 25. Okt.) 35. 227. — Erweiterung der den Untergerichten nach den 
Ss. 15—20. und §. 513. beigelegten Befugnisi zur Führung der Untersuchungen und Abfassung der 
Erkennt-
	        
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