Sechstes Sachregister. 1831. bis 1835. 59
Lausitz, Ober- und Nieder-, (Forts.)
ihren seitdem erlassenen gesetzlichen Deklarationen, verliehen. (A. K. O. v. 26. April 1831.) 32. 115. —
Verfahren bei Einführung derselben in den vorgedachten Stäbten. (A. K. O. v. 28. Febr.) 32. 116.—
Nieder-kausitz, den zu derselben gehörenden Städten, in welchen die Stäkteordnung von 1808.
nicht eingeführt ist, wird die revidirte Städteordnung vom 17. März 1831. verliehen. (A. K. O.
v. 17. März.) 31. 9.
Lauterbach, bei Putbus, Brückengeld-Tarif für die Benutzung der dortigen Landungsbrücke. (v. 19. Novbr. )
35. 295.
Lebensrettung, Rettung aus Gefahr, siehe Verdienst-Denkmünze.
Lebus, Stadt, im Frankfurter Regierungsbezirke, Feststellung der ständischen Rechte derselben. (A. K.
O. v. 26. Okt.) 35. 229.
Legitimationskarten, deren Ausfertigung und Führung während der asiatischen Cholera. (A. K. O.
v. 5. Febr.) 32. 12. — (Instruktion v. 31. Jan.) 32. 47. 51.
Legitimationspunkt, dessen Berichtigung in Prozessen wider Gewerkschaften (des Bergbaues). (A. K
O. v. 2 . Okt.) 31. 226.
Lehne, landesherrliche, Disposition über die Entschdigungen derselben bei gutsherrlich bäuerlichen Re-
gulirungen, Dienstabläsungen, Gemeinheitstheilungen oder Reluitionen von Grundgerechtigkeiten.
(A. K. O. v. 16. Dez. 1831.) 35. 1.
Lehngüter, Verfahren bei Verschuldungen derselben, bei Veräußerung und Verpfändung von Abfin-
dungs-Ländereien und Renten, desgl. bei Verwendung bezogener und der Ablösungs-Kapitalien zu
den neuen Einrichtungen in Folge gutsherrlich-bauerlicher Regulirungen und Ablösungen. (G. v.
29. Juni.) 35. 137— 110.
Lehns-Anfdlle, Entrichtung des Erbschaftsstempels von denselben. (G. v. 7. Juli.) 33. 82.
Lehnsbesitzer, denselben ist wegen der Auseinandersetzungskosten und Abfindungen bei gutsherrlich-
bäuerlichen Regulirungen, Gemeinheitstheilungen und Ablösungen die Verpfändung der Güter-
Substanz gestattet. (A. K. O. v. 2. Juli.) 31. 155.
Lehnsfolger, Wahrnehmung deren Gerechtsame bei gutsherrlichbäuerlichen Regulirungen, Gemein=
heitstheilungen 2c. (V. v. 30. Juni.) 34. 101. 106. 107.
Lehnshypotheken, im Herzogthum Sachsen, zu deren Cessionen oder Verpfändungen bedarf es der
Konsense und Konfirmationen der Lehnskurien nicht weiter. (A. K. O. v. 20. Aug.) 32. 213.
Lehnsnutzungen, deren Beschlagnahme und Vertheilung unker mehrere immittirte Glaubiger. (V. v.
4. März.) 34. 35. 36.
Lehnssachen, deren oberste beitung wird dem Justizminister Mühler übertragen. (A. K. O. v. 9. Febr.)
32. 15.
Lehranstalten, siehe Schulanstalten und Schenkungen.
Lehrer, pflichtvergessene und unwüreige, an Universitäten und 5öffentlichen Lehr-Iustituten in den
beutschen Bundesstaaten, sollen davon entfernt und in keinem anderen Bundesstaate wieder angeftellt
werden. (Bundesbeschluß v. 5. Juli und Publik. Pak. v. 25. Sepk.) 32. 217. — Privac-, siehe
Privatlehrer.
Lehrlinge, deren Zurückhaltung bei Aufläusen. (V. v. 30. Dez. 1798.) 35. 173. f. — minderjährige
oder großjährige, noch unter väterlicher Gewalt stehende, deren persönlicher Gerichtsstand am Orte
ihres Aufenthalts. (A. K. O. v. 4. Juli.) 32. 175. — auch wenn sie als Kläger auftreten. (A. K. O.
v. 5. Dez.) 35. 294. — deren Aufnahme in Zünfte und Innungen in den ehemals Stchsischen
Landestheilen, ohne Nachweis der ehelichen Geburt oder eines begitimations-Patenkt# (A. K. O.
v. B. Juni.) 33. 78.
Leibreuren-Verträge, bei denselben kaun die Rente auch unter dem Betrage der landüblichen
Zinsen des ausbedungenen Kauspreises verabredet werden, ohne baß die Natur eines Leibrenten=
Verkrages hierdurch derändert wird. (A. K. O. v. 10. Juni) 35. 100.
62 Leichen,