Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

70 Sechstes Sachregister. 13831. bis 1835. 
Ober-Tribunal, Geheimes, in Berlin, in drei Senate getheilt, Anorönungen für den Geschäftsbetrieb 
bei demselben. (A. K. O. v. 19. Juli.) 32. 192. — demselben soll die Abfassung des Erkennitnisses 
britter Instanz in fiskalischen Untersuchungs= und Injurien-Sgchen, in welchen dies Rechtsmittel zu- 
lässig ist, nicht obliegen. (A. K. O. v. 29. Aug.) 35. 197. — demselben wird die Entscheidung in der 
Revisions-Instanz und über bie Nichtigkeitsbeschwerde ausschließlich beigelegt. (V. v. 14. Dez.) 33. 
308. — Abfassung der Revisions-Erkennenisse Seitens desselben in den vor die General-Kommisseo- 
nen gehörigen Angelegenheiten. (V. v. 30. Juni.) 34. 114. — Ressore defselben für die Revissons= 
und Nichtigkeitsbeschwerden in der Provinz Posen. (V. v. 16. Juni.) 34. 75. 77. — desgl. für dle 
bis zur Auflösung des zweiten Senats des Ober-Appellationsgerichts zu Posen nicht abgeurtelten 
Sachen. S. 77. 
Oderbrücke, bei Crossen, Tarif zur Erhebung des Brückengelbes für die Benutzung derselben. (v. 31. Aug.) 
35. 213. — bei Cüstrin, Bestimmung des Auftugsgeldes auf 1 Sgr. für jeden Kahn. (A. K. O. 
v. S. Jan.) 35. 8. — bei der Stabt Ohlau, Tarif für die Erhebung des Oderbrückengolls daselbst, 
vom 2. April 1835. — 35. 57—60. 
Oekonomie-Kommissarien, von den General-Kommissionen beschäftigt, Theilnahme der Regierun- 
gen und Landräthe an deren Beaussichtigung. (V. v. 30. Juni.) 34. 103. — Entwerfung von In- 
struktionen für dieselben und Bekanntmachung derselben durch den Druck. (ebendas.) S. 105. — ge- 
gen firirte Dläten angestellt und von den Behörben beschaftigt, Exekutionsvollstreckung gegen diesel- 
ben, wegen Schulden, ohne Personalarrest. (A. K. O. v. 19. Jan.) 33. 4. 
Oesterreich, Kaiserthum, Uebereinkunft mit demselten wegen gleichmäßiger Behandlung der beidersel- 
tigen Schiffe und deren Lbadungen in den jsenseitigen und diesseitigen Häfen. (Minist. Erklärung 
v. 1. Mai, Bekanntmach. v. 3. Mai.) 31. 51. — Abkommen mit demselben, wegen gegenseitiger Aus- 
lieferung politischer Verbrecher, vom 15. März. 1834. — 34. 21. — dasselbe hat keine rückwirkende 
Kraft, vielmehr wird solches erst vom 1#sten April 1834. ab vollzogen. S. 22. — Abkommen mit 
demselben wegen gegenseitiger Aufhebung des Abschoffes und Abfahrtsgeldes, mit Ausnahme von 
Ungarn und Siebenbürgen. (Minist. Erklärung v. 24. Jull u. Bekannemach. v. S. Sept.) 35. 193.— 
desgl. in Betreff des von Milikairpersonen hinkerlassenen Vermögens, für sämmtliche Lande der Känigl. 
Preußischen und der Kaiserl. Oesterreschischen Monarchie anwendbar. (Minist. Erklärung v. 8. Sept. 
und Bekanntmach. v. 27. Oktbr.) 35. 220. 
Offiziere, auf Inaktivitärs-Gehalt gesetzte, in wie weit solche von allen Beiträgen zu Gemeinbelasten 
und von allen persönlichen Kommunaldtensten befreit bleiben. (R. St. O. v. 17. März.) 31. 15. — 
auf Inaktivitätsgehalt gesetzte, deren Befreiung von allen Beiträgen zu den Gemeindelasten. (A. K. O. 
F. 29. Mai.) 34. 74. — in wie weit Auspfändungen gegen dieselben sich auf bie bei denselben vor- 
gefundenen baaren Gelber erstrecken können. (A. K. O. v. 11. Dez. 1831.) 32. 2. — ohne Pension 
ober Wartegelb entlassen, scheiden mit dem Augenblicke ihrer Entlassung aus den Milléairgemeinden. 
(Milit. Kirch. Orb. v. 12. Febr.) 32. 80. 
Ohlau, Stadt, Tarif für die Erhebung des Oberbrückenzolls bei derselben, vom 2. April 1835. 
35.57—60. 
Oldenburg, Großherzogkhum, zehnjährige Verlängerung der mit demselben unterm 28. September 
1818. in Beziehung auf das Fürstenthum Birkenfeld abgeschlossenen Durchmarsch= und Etappen- 
Konremion. (Minist. Erkl. v. 22. Aug. u. Bekanntmach. v. 26. Sept.) 31. 181. — tritt rücksichtlich 
bes Fürstenthums Birkenfeld dem Jollkartel vom 11. Mai 1833. bei. (Minist. Bekannemach. 
v. 11. Juli.) 34. 90. 
Oldisleben, Amt, siehe Sachsen-Weimar Eisenach. 
Orden, Königl. Preußische, Nachtrag zur Erweiterungs-Urkunde für dieselben vom I8ten Jannar 1810. 
in Beziehung auf die Verleihung des rothen Adlerordeno vierter Klasse und der dritten Klasse mit 
der Schleife, (v. 22. Jan.) 32. 8. — siehe auch Adlerorben. 
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