Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

Sechstes Sachregister. C1831. bis 1835. 73 
Petitionen, ständische, Gestattung deren Abdrucks. (A. K. O. v. 2. Novbr. 1833.) 34. 91. 
Pfandbriefe, außer Kours gesetzte, verlorne oder mie Beschlag belegte, Verfahren rücksichrlich dersel- 
ben und der bazu gehdrigen Zinskoupons. (G. v. 16. Juni.) 35. 133. f. — des Königl. Krcdit- 
Justicuks für Schlesien, mit B. bezeichnet, deren Kreirung hinter den schon bestehenden laneschaft- 
lichen Pfandbriefen. (V. v. 8. Juni.) 35. 103. 109. 127. — Aufgebot und Amortisation, Erneuerung, 
Kündigung und Tilgung derselben. (ebendas.) S. 103. 113. 115. 117. f. — ostpreußische und west- 
preußische, siehe Landschaften. 
Pfandbücher, deren Führung bei dem Königl. Leihamte für Berlin. (Reglemene v. 8. Febr.) 34. 26. 
Pfandscheine, deren Ausstellung Seitens des Königl. beihamts für Berlin. (Reglement v. 8. Febr.) 
34. 26. 30. 
Pfandschulden, deren Uebernahme bei Erwerbung einer unbeweglichen Sache schließt keine persön- 
liche Verpflichtung gegen die Glaubiger in sich, vielmehr bedarf es zu solcher zwischen den letztern 
und dem Erwerber eines besondern Vertrages. (Deklaration des §. 54. Tit. 20. Th. I. des A. L. R., 
v. 21. März.) 35. 42. 
Pfändung, gerichtliche, beweglicher Sachen, in der Rheinp rovinz, Bestrafung der von dem Ge- 
richtsvollzieher bestellten Hüter, desgl. der Ehegatten, Verwandten und anderer Personen, wenn sie 
solche vereiteln. (A. K. O. v. 11. Dez.) 33. 296. 
Pfarr-Zehentverfassung, in Schlesien, deren Wiederherstellung, so wie fie nach ker Order vom 
3. März 1758. bis zum 6. Februar 1812. bestanden hatte. (A. K. O. v. 16. Juni.) 31. 169. 
Pferde, zum Kriegstienste geeignet, Verfahren zur Herbeischaffung derselben bei eintretender Mobil- 
machung der Armce durch Landlieferungen. (V. v. 21. Febr.) 34. 56.— 59. — allgemeine Ver- 
pflichtung zu deren Lieferung, mit alleiniger Aucnahme der Dienstpferde der Beamten und Posthalter. 
S. 56. — Entwerfung von Prorinzial-Reglements für deren Gestellung, Auswahl und Abschätzung. 
S. 56. 57. — Vergütigung deren ausgemittelten Werths aus den bereitesten Mitteln der Staats- 
kassen. S. 57. 58. — Nichtrergütung der Transport= und Futterungskosten für dieselben bic zur 
Abnahme. S. 57. — Zwangsmaßregeln und polizeiliche Geldstrafe von 5—50 Rehlr. bei säumiger 
Gestellung derselben. S. 58. — Vorstehende Anordnungen beziehen sich überall nur auf die Aushe- 
bung der zum Bedarf des stehenden Hecres und der Garde-Landwehr crforderlichen Pferde. S. ö8. 
— unentgeldliche Beschaffung derselben für die Prorinzial-Landwehr Scitens der Kreissiände, und 
Aufbringung der Kosten dafür durch letztere. S. 58. — zu den Uebungen der Landwehr-Kavallerie; 
siehe diese. — siehe auch Vorspann. 
Pferdediebstähle, Aufhebung der zur Verhütung derselben erlassenen Verordnung vom 28. Septem- 
ber 1808. (A. K. O. v. 1. Aug.) 32. 202. — dieselben sollen stets so bestraft werden, als wären 
dieselben an Sachen verübt, die nicht unter genauer Aufsicht und Verwahrung gehalten werden kön- 
nen, mit Vorbehalt einer gesetzlich strengeren Bestrafung nach den Umständen. lebendas.) 
Pferdekrankheiren, siehe Rotz, Wurm. 
Pftlegebefohlne, Bewilligung des außergerichtlichen Verkaufs ker denselben gehörigen liegenden 
Gründe und Dispensation von deren sonst in der Regel nothwendigen öffentlichen Subhastation, 
Seitens des Justiz-Minisierc, in Anwendung und Deklaration der A. K. O. v. 23. September 1812. 
(A. K. O. v. 7. Febr.) 35. 17. — soll sich auch auf den Fall erstrecken, wenn das Gebot zwar unter 
der Taxe ist, das wahre Beste der Pflegebefohlnen aber dadurch nicht gefährdet, vielmehr befördert 
wird. (ebendafs.) 
Platten, zu Anfertigung von Papiergelb, Urkunden 1c. öffentlicher Behörden bestimmt, dürfen bei 
Strafe ohne schriftliche Anweisung der letztern nicht gefertigt oder davon Abdrücke verabfolge wer- 
den. (G. v. 6. Juni) 35. 99. 
Pockenkrankhelt, sanitätspolizeiliche Anordnungen rücksichtlich derselben. (Regulativ v. 8. Aug) 35. 
255. ff. — Decinfektionsverfahren bei derselben. (Anweis. v. 8. Aug.) 35. 282. — allgemeine Be- 
lehrung über dieselbec. (v. 8. Aug.) 35. Anh. S. 22—29. — siehe auch Schutzblattern. 
6— Molchor
	        
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