Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

82 Sechstes Sachregisier. 1831. bis 1835. 
Nekureverfahren (Cortk) 
Mai.) — deögl. bei Aufhebung der Zwange= und Bannrechte in der Provinz Posen. 
0. v. 13. 555 * 0 — in Sereitigkeiten zwischen Gütern und Gemeinden in den ehemaligen 
westphälischen Landestheilen der Prorinz Sachsen. (V. r. 31. März) 33. 61. — gegen Erkenntnisse 
der Untergerichte in Bagatellsachen, in Anwendung des . 18. Tit. 26. der Prozesordnung. (A. K. O. 
"v. S. Aug.) 32. 199. — siehe auch Rechtsverfahren, Prozesse und Strafen. 
Relegation, als Strase für Seudirende, Anordnungen rücksichtlich derselben. (Bundesbeschluß v. 11. 
Novbr. 1834. und Allerh. Bekanntmach. desselben v. 5. Dez.) 35. 289 —292 
Religions-Unterricht, dessen Ertheilung an Kinder der Militair-Gemeinden. Wilit. Kirch. Ordn. v. 12. 
Febr.) 32. 83. 89. — in der Rheinprovinz, Strafverfahren Seitens der Polizei-Verwaltungs-Behoͤr 
den wegen Versäumung und Vernachlässigung desselben. (A. K. O. v. 20. Juni.) 35. 131. — siehe 
auch Einsegnung. 
Rencen-Ausspielungen, auswärtige, sind fremden Lotterien gleich zu achten, und daher die Dheil- 
nahme an denselben verboten und strafbar. (A. K. O. v. 8. Novbr.) 35. 236. — dahin gehört auch 
die von einer Gesellschaft Antwerpener Kaufleute unternommene Renten-Ausspielung. (ebendaf.) 
Rettung aus Gefahr, siehe Verdienst-Denkmünze für dieselbe. 
Reuß-Plauen, Fürstenthum, jüngerer binie, Uebereinkunst mit demselben wegen gegenseitiger Verhütung. 
und Bestrafung der Forst= und Jagdfrevel, vom 1. Mai und Ministerial-Bekanntmachung vom 28. Juni 
1831. — 34. 79. (desgl. Ark. 36. in der folgenden Uebereinkunft über die Rechtspflege v. 5. Juli.) 31. 
129. — Ucbereinkunft mie demselben wegen gegenseitiger Beförderung der Rechtspstege vom 5. Juli 
und Bekanntmachung vom 1. August 1834. — 31. 121— 132. — Gerichtsbarkeit in bürgerlichen 
Rechtsstreitigkeiten. S. 121— 128. — Gerichtsbarkeic in nicht streitigen Sachen. S. 126. — Straf 
gerichtsbarkeit, Außlieferung der Verbrecher, der Geflüchteten, der Ausländer 2c. S. 129 — 131. — 
beschränkte Verbindlichkeit zur Kostenerstattung. S. 131. 
Reuß-Schleitz, Reuß-Greitz, Reuß-Lobenstein und Ebersdorf, siehe Thüringische Staaten. 
Revisions-Erkenntnisse, sollen alle, ohne Unterschied der Gerichtshöfe, ron welchen sie ergehen, mit 
Enescheidungsgründen versehen, mit diesen ausgefertigt und den Parteien publizirt werden. (A. K. O. 
v. 19. Juli.) 32. 193. 
Revisions= und Kassationshof, Rheinischer, in Berlin, Befugniß desselben, nach erfolgter Kassa- 
tion eines Urtheils die Hauptsache, die er zu seiner materiellen Entscheidung faktisch noch nicht hin- 
reichend vorbereitet findee, an die Instanzgerichte zur Instruktion und zum Erkennenisse zurück zu verwei- 
sen; und Verpflichtung der letztern, nach den von ersterm festgesetzten Rechtsgrundsätzen und Normen 
zu verfahren und zu erkennen. (A. K. O. v. 8. Juli.) 34. 89. — die durch den §. 6. der Ver- 
ordnung vom 21. Juni 1819. prorisorisch bestätigten, der obigen Festsetzung enegegenstehenden Be- 
stimmungen in den Verfügungen der Rheinischen General-Gouvrnements vom 28. April, 6. Mai und 
20. Juli 1814. werden aufgehoben. (ebendas.) 
Revisions-Kollegien, zur Entscheidung in 2#er Instanz bei Appellationen gegen die Entscheidungen 
der General-Kommissionen, Erläuterung, Ergänzung und Abänderung der über deren Anordnung 
ergangenen Verordnung vom 20. Juni 1317. (V. r. 30. Juni.) 34. 112 — 115. — Zuziehung 
von Oekonomie-Verständigen Seitens derselben. (V. v. 30. Juni.) 34. 103. 
Revisions-Rechtsmittel, vorläusige Bestimmungen rücksichtlich desselben, unter Abanderung und Er- 
gänzung der desfallsigen Vorschriften der allgemeinen Gerichts-Ordnung. (V. v. 14. Dezbr.) 33. 
302—308. — diese Bestimmungen ereten mit dem Usten März 1834 in Wirksamkeic. S. 308. — 
Fristbestimmung zur Einlegung desselben. (ebendas.) S. 307. — die Enescheidung in der Revisions= 
Instanz wird ausschließlich dem Geheimen Ober-Tribunal beigelegt. S. 308. — in wie fern die 
Vorschriften der obigen Verordnung vom 11. Dezember 1833 auch auf die bei den General- 
Kommissionen anhängigen gutsherrlich-bäuerlichen Negulierungen, Gemeinheitstheilungen und Ab- 
lösungen anwendbar sind. (A. K. O. v. 15. März.) 34. 61. — (V. v. 30. Jun.) 34. nr¼ d 
Rhein-
	        
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