Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

88 Sechstes Sachregister. 1831. bis 1835. 
Schadensersatz, Geltendmachung der Ansprüche auf solchen gegen den Fiskus. (A. K. O. o. 4. Dez.) 
31. 255. ff. 
Schfer, (und Schäferknechte), dienende, im Kreise Hoyerswerda, zu deren Umzugscermin wird vom 
Jahre 1836. an der 2406e Juni bestimmt. (A. K. O. v. 28. Aug.) 35. 196. 
Schafvieh, Bestrafung der an demselben begangenen Diebstähle. (A. K. O. v. 4. Aug.) 32. 202. 
Schankgerechtigkeit, ausschließliche für einen bestimmten Bezirk, deren Aufhebung in der Provinz 
Posen. (G. v. 13. Mai.) 33. 59. — Aufhebung und Ablbsung der dafür an die Grundherren in den 
Mediatstädten derselben Provinz zeither entrichteren Abgaben und eistungen. (G. v. 13. Mai.) 33. 55. 
Schankwirthschaften, (Schankstäcten), ohne Beherbergung von Fremden, Anordnungen für deren 
Betrieb in den Städken und auf dem Lande. (A. K. O. v. 7. Febr.) 35. 18—20. — dazu bedarf 
es eines polizeilichen Erlaubnißscheines, welcher stempel= und sportelfrei ertheilt wird. S. 18. — in 
welchen Fällen solcher ertheilt oder versagt werden kann. S. 18. 19. — hängt zugleich von der 
Nützlichkeit und dem Bedürfnisse derselben ab. S. 19. — Fortsetzung des zeitherigen Betriebes der- 
selben. S. 19. — in wiefern dabei ausschließliche Berechtigungen, Krugverlagsrechte oder Real- 
Berechtigungen zu berücksichtigen sind. S. 20. — Strafen für deren Betrieb ohne polizeiliche Er- 
laubniß. S. 20. — deren Schließung bei Aufläufen. (V. v. 30. Dez. 1798.) 35. 174. — neue, 
deren Anlegung auf dem Lande in der Provinz Posen. (G. v. 13. Mai.) 33. 59. — deren Inha- 
ber können auch serner Verträge über die Enenehmung ihrer Getränke aus einer bestimmten Fabri- 
kationsstätke errichten; ebendas. — desgl. auch Verträge über die Enenehmung der Getränke aus 
ihren Schankstätten, jedoch immer nur auf Ein Jahr; ebendas. — deren Anlegung auf dem Lande ist 
den noch niche noturalisirten Juden in derselben Prorinz gänzlich unkersage. (V. v. 1. Juni) 33. 71. 
— in den Städten kann solche denselben nur auf besondere Genehmigung gestaktet werden; ebendas. 
Scharlach, Krankheit, sanitätspolizeiliche Vorschriften hinsichtlich derselben. (Regulativ v. 8. Aug.) 
35. 257. — Dezinfektions-Verfahren bei derselben. (Anweis. v. 8. Aug.) 35. 283. — Belehrung 
über dieselbe. (v. 8. Aug.) 35. Anh. S. 31. 
Scheidemünzen, fremde, bleiben im Handel und gemeinen Verkehr verboten. (A. K. O. v. 4. Aug.) 
32. 207. 
Schenkungen, (letztwillige Zuwendungen, Erbschaften und Vermächcnisse), an öffenkliche Anstalten und 
Korporationen, Gesetz über deren Annahme, vom 13. Mai 1833. — 33. 49. — wann ehr dazu die 
Einholung landesherrlicher Genehmigung erforderlich ist. (ebendas.) S. 50. — zu deren Verabfol= 
gung an ausländische öffentliche Anstalten und Korporationen muß eine solche Genehmigung immer 
nachgesucht werden. (ebendas) S. 50. — Strafbestimmungen für Uebertrekungen dieser Anordnun- 
gen. S. 50. — Seitens zahlungsunfähiger Schuldner zum Nachtheile deren Gläubiger und in un- 
redlicher Absicht, Befugniß der letzteren zu deren Widerruf. (G. v. 26. Apr.) 35. 51. 
Schießen, mit Feuergewehren, von den Schiffen auf dem Strom oder am Bohlwerk, darf nach der 
Hafen= 2c. Polizei-Ordnung für Swinemünde und Stettin vom 22. August 1833. ohne Erlaubniß 
nicht stattfinden. 33. 91. — siehe auch Schußwaffen. 
Schießpulver, Anordnungen für dessen Verschiffung auf dem Rhein. (#heinschiff. Ord. v. 31. März.) 
31. 113. — auf Schiffen verladen,) Vorsichtsmaßregeln rücksichtlich desselben nach der Hafen, 2c. 
Polizei= Ordnung für Swinemünde und Stettin vom 22. August 1833. — 33. 90. 91. 
Schifffahrts-Abgaben, (Schiffsgebühren), siehe Elb= und Rheinschifffahrt, Schifffahrts-Verträge 2c. 
Schifffahrts-Vertraäge, mit fremden Staaten, namentlich mie Anhalt-Bernburg, wegen Regu- 
lirung der Schifffahrtsabgaben auf der Saalc. (Vertrag vom 17. Mai.) 31. 57— 60. — mit dem 
päbstlichen Kirchenstaate. (Minist. Bekanntmach, v. 22. Sepk.) 31. 161. — mie den 
vereinigten Staaten von Mexiko, vom 18. Februar 1831. (Minist. Bekanntmach, v. 27. Febr.) 
35. 21—36. — mit Oesterreich. (Minist.-Erklärung v. 1. Mai.) 31. 51. — siehe auch Elb, und 
Aheinschifffahrt. 
Schiffe,
	        
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