Sechstes Sachregister. 1831. bis 1835. 99
Staͤnde, (Landstaͤnde), (Forts.)
Verbindlichkeiten. (Bundesbeschluß v. 28. Juni und Publ. Pat. v. 15. Oktbr.) 32. 221—223.—
Errichtung einer besondern Kommission für dergleichen Angelegenheiten bei der deutschen Bundes-
Versammlung. (ebendas.) 32. 223. — in den landständischen Versammlungen und Verhandlungen
und bei der Bekanntmachung der letztern durch den Druck dürfen die Grenzen der freien Aeußerung
nicht überschritten werden. (ebendas.) 32. 223.
Stände-, Provinzial-, können auch ihre Gutachten und Petitionen gleichzeitig mit der geschichtlichen
Darstellung der Verhandlungen des Landtags und dem ertheilten Landtagsabschiede abdrucken las-
sen, in sofern erstere auf letztere Bezug haben. (A. K. O. v. 2. Novbr. 1833.) 34. 91. — Feksstellung
der ständischen Rechte der Städte Alt-#Landsberg, bebus, Buckow, Müllrose und Görig. (A. K. O.
v. 26. Oktbr.) 35. 229. — der Provinz Sachsen, Wahl deren Landtags. Abgeordnete aus der Rit-
kerschaft des Thüringschen Bezirks, in modiffzirender Anwendung des Ark. 2. A. 1. der Verordnung
v. 17. Mai 1827. (A. K. O. v. 15. Juni) 33. 74. — im Großherzogthum Posen, Verordnung
wegen der nach dem Gesetze vom 27. Mäcz 1821., deren Anordnung betreffend, vorbehaltenen Be-
stimmungen, vom 15. Dezbr. 1830. — 32. 9—14.
Statuten, der Scädte, siehe letztere.
Staupenschlag, als Strafe für begangene Münzoerbrechen, in dessen Stelle tritt in der Rhein-
provinz die Ausstellung am Pranger. (A. K. O. v. 18. April) 35. 67.
Steinau, Stadt, in Schlesien, Anordnungen für die Wiederherstellung der bei dem Brande da-
selbst vernichteten Hypothekenbucher und Grundakten. (A. K. O. v. 29. Juni) 35. 166.
Steindrucker, siehe Lithographen.
Stceinhauergewerbe, dessen Ausübung soll künftighin nur auf den Grund eines Prüfungs-Attestes
der Provinzial-Kegicrung zulässig sein. (A. K. O. v. 11. Juli) 33. 86. — die Prüfung selbst soll auf
die Tücheigkeic zur selbstständigen Ausführung von Bauwerken aus Werkstücken beschränkt sein; ebendas.
Stellvertreter, deren Bestellung Seitens verpflichteter Gemeindemitglieder zu Leistung von Gemeinde-
diensien. (R. St. O. v. 17. März.) 31. 15. 16.
Stempel, welche zur Anfertigung von Motallgeld, Papiergeld, Stempelpapier oder zu Urkunden und
Ausfertigungen 2c. öffentlicher Behörden bestimmt sind, dürfen bei Strafe ohne schriftliche Anwei-
sung der betreffenden Behörde nicht angefertigt oder davon Abdrücke verabfolgt werden. (G. v. 6.
Juni) 35. 99.
Scempel, zu Punktationen und Verträgen. (A. K. O. v. 19. Juni) 34. 81. — deren exekutivische
Einziehung von den Interessenten Seitens der Gerichte, auf den Antrag des Notars. (ebendafs.)
8#2. — dessen Berechnung bei Verkäufen von Grundstücken, mit vorbehaltenen Nutzungen und
ausbedungenen Seistungen, desgl. bei Verkäufen an Deözendenten. (A. K. O. v. 141. Apr.) 32. 137.
Stempelfreiheit, der bloßen Benachrichtungen, keine Bescheidung oder Belehrung in der Sache selbst
enrhaltenden Verfügungen der Behörden. (A. K. O. v. 11. März.) 33. 30. — desgl. der bloßen
Beschleunigungsgesuche, welche keine zur Sache selbst gehdrige Erörterungen oder Anträge enthalten.
ebendas. — der Verhandlungen der Regierung und der Gerichte, sowie der Quiteungen oder der
Konsense der Hypothekarien, über die Abtretung von Grund und Boden zum Chausseebau, so wie
zu Kanal= und Flußbauten, und über die dafür zu leisiende Geldentschädigung; siehe Chausseen
und Flußbauten. — der Verhandlungen und hypothekarischen Eintragungen bei Besitz-Veränderun-
hen, welche zum JZweck des gemeinen Besiens unter Verpflichtung der Interessenten angeordnet
werden. (A. K. O. v. 4. Mai.) 33. 49. — bei Anlegung der Hypothekenbuücher in dem Herzog-
thum Westphalen, Furstenthum Siegen 2c. (V. v. 31. März.) 34. 53. f. — für die Verhand-
lungen wegen Wiederherstellung der durch Brand verloren gegangenen Hypotheken-Akten der
Stadt Lüdinghausen. (A. K. O. vom 7. Juli) 33. 80. — desgl. der Stadt Steinau.
(A. K. O. vom 29. Juni) 35. 167. — der kiterschaftlichen Privat-Bank in Pommern,
(Statut v. 23. Jan.) 33. 9. — in Angelegenheiten der Rheinzollgerichte. (V. v. 30. Juni) 31.
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