Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1835. (26)

108 Sechstes Sachregister. 1831. bis 1845. 
Urkunden, welche Stadtgemeinen verbinden sollen, Verfahren bei deren Ausstellung. (R. St. O. 
r. 17. März.) 31. 30. 31. 
Urschriften, gerichtlicher Instrumente, deren Verkretung durch beglaubte Abschristen. (A. K. O. v. 
Norbr.) 34. 180. 
Urtel, siehe Erkenntnisse und Kriminal, Erkenntnisse. 
V. 
Wagabunden, Abkommen mit Mecklenburg, Schwerin, wegen Nichkerstaklkung der durch dieselben bis 
zur Auslieferung entstandenen gegenseitigen Arrest= und Verpflegungs-Kosten. (Minist. Erkl. v. 28. 
Febr.) 31. 4. — siehe auch Verbrecher. 
Warioloiden, (modifizirte Menschenpocken), sanitätspolizeiliche Anordnungen hinsichtlich derselben. 
(Regulativ v. 8. Aug.) 35. 255. — Desinfektionsverfahren bei denselben. (Anweis. v. 8. Aug.) 
35. 285. — Belehrung über dieselben. (v. B. Aug.) 35. Anh. S. 22. 
PVenerische Krankheit, siehe Syphilis. 
Verbindungen, geheime, nicht aukorisirte und burschenschaftliche, auf den Universitäten, Ktrenge Auf- 
rechthaltung der dagegen in den Bundesstaaten bestehenden Gesetze. (Bundesbeschluß v. 5. Juli und 
Publ. Patent v. 25. Septbr.) 32. 217. 218. — Ausdehnung dieser Gesetze auf den unter dem 
Namen der allgemeinen Burschenschaft bekannten Verein. (ebendas.) S. 218. — die erweic 
lichen Theilnehmer an solchen Verbindungen sollen zu keinem öffentlichen Amte zugelassen werden; 
ebendas. — Strafbarkeit der Theilnehmer an denselben, Ausschlichung derselben von öffentlichen 
Aemtern, deögl. von der ärztlichen und chirurgischen Praxis, von Beneftzien aus öffentlichen Fonds rc. 
(Bundetztags= Beschluß von Iliiten Novbr. 183 1. und Allerh. Bekanntmach. desselben v. 5. Dezbr.) 
35. 290. 201. — Reverg-Ausstellung Seitens der Studirenden, daß sie an solchen nicht Theil 
nehmen wollen. (ebendas.) S. 260. — Milderung oder Erlaß der wegen der Theilnahme an den- 
selben erkannten Strafen im Wege der Gnade. (ebendas.) S. 291. — desgl. deren Verhütung in 
öffentlichen und Privat-behr= und Erziehungs-Anstalten. (ebendas.) S. 292. 293. 
Verbrechen, wider die Verfassung, die öffentliche Ordnung und die Ruhe sowohl der sämmtlichen 
Staaten des Königreichs, als auch der übrigen Staaten des deutschen VBundes, deren Untersuchung 
und Bestrafung Seitens des Kammergerichts, als des dafür bio auf Weiteres auoschließlich bestimm- 
ten Gerichtshofes. (A. K. O. v. 25. Apr.) 35. 47. — begangenc, haben den Verlust Ktädtischer Pen- 
sienen zur Folge. (K. St. O. v. 17. März.) 31. 25. 
Verbrecher, zur lebenswierigen Freiheitsstrase verurkheilt, gegen dieselbe soll für neue sträfliche Hand-= 
lungen auf körperliche Züchtigung, einsames Gesängniß oder Entziehung gestatteter Bequemlichkeiten 
erkannt werden. (A. K. O. v. 20. Juni) 35. 100. — Abkommen wegen deren gegenseitiger Aus- 
lieferung mit fremden Staaten: — mit Sachsen-Altenburg, v. 18. Febr. 1832. — 32. 111. 113. 
I11. — mit Sachsen Koburg-Gotha, v. 23. Dezbr. 1833. — 34. 14. 15. — mit Neuß-Plaucy, jür 
gerer Linic, v. ö. Juli und Bekanntmach. v. 4. Aug. 1931. — 31. 129 ff. — politische, flüchtig 
gewordene, gegenseitige Auclieferung derselben Seitens der deutschen Bundes-Regierungen. (Bun- 
desbeschluß v. 5. Juli und Publ. Patent v. 25. Septbr.) 32. 218. — politische, Abkommen mit 
Oesterreich und Rußland, wegen deren gegenseitigen Auölieferung, v. 15. März. 1831. — 31. 21. 
— dasselbe hat keine rückwirkende Kraft, vielmehr wird solches erst vom Isten April 183 1. ab voll- 
zogen. (ebendas.) S. 22. 
Verdüchtige, politische, (einheimische und fremde), polizeiliche Wachsamkeit auf dieselben in den 
SOpdeutschen Bundesstaaten. (Bundesbeschluß r. 5. Juli und Publ. Patent v. 25. Septbr.) 32. 218. 
Perdienst-Denkmunze, deren Stiftung und Verleihung für Rettung aus Ge fahr. (Urkunde v. 1. 
Februar) 33. 95. — dieselbe besieht als eine höhere Stufse des öffentlichen Anerkennenisses neben 
der im Jahre 1802. zu gleichem Behuf angcordneten, zur blossen Aufbewahrung bestimmten Ver- 
dienst. Medaille; ebendas. — sic wird, in Silber ausgeprägt, an einem orangenfarbigen Bande, mie 
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